Datenschutztipps für Webcams

Menschliche Interaktionen trotz körperlicher Distanz
Durch die immer weiterwachsende Digitalisierung sind Begriffe wie Homeoffice oder Remote Work für die meisten kein Fremdwort mehr.
Um von Zuhause aus effektiv mit Arbeitskollegen, Partnern oder Kunden kommunizieren zu können wird nicht mehr zum Telefon gegriffen, sondern eine sogenannte Online-Videokonferenz abgehalten. Diese überliefern gleichzeitig Bild und Ton, wodurch Blickkontakt, Mimik, Gestik und Tonlage realitätsnah übermittelt werden können.
Auch aufgrund der Möglichkeit, Bildschirmansichten zu teilen, von einem beliebigen Standort aus teilzunehmen oder individuelle Chatrooms zu erstellen, erfreut sich diese Art von Kommunikation an immer größerer Beliebtheit.
Doch neben den aufgeführten Vorteilen existiert wie fast überall auch eine Schattenseite. In diesem Fall ist es konkret das Problem mit Webcams und dem Datenschutz.
Wir zeigen Ihnen im folgenden Beitrag einige Tipps und Tricks auf, wie sie sich vor Datenschutzpannen in Hinsicht auf die Webcam Nutzung absichern können.
Tipps zum Erhalten des Datenschutzes
Diese einfachen Hinweise helfen Ihnen dabei, sich trotz möglicher Datenschutzproblematiken mit einer Webcam sicher zu fühlen.
Decken Sie Ihre Webcam ab
Das Abdecken der Webcam zählt zu den Grundlegenden Tipps in Sachen IT-Sicherheit und Datenschutz. Generell gilt auch, alle Funktionen, die sich nicht im Einsatz befinden, abzuschalten oder dementsprechend zu schützen.
Das Ziel ist es die Kamera bei nicht Nutzung blind zu machen, um Missbrauch zu verhindern.
Dieser Warnhinweis ist zwar schon zu vielen Menschen durchgedrungen und mittlerweile durchaus etabliert, jedoch vergessen viele, dass auch externe Webcams oder Smartphones eine Gefahr darstellen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie auch eine Abdeckung von nicht integrierten Webcams oder Smartphone Front-Kameras in Betracht ziehen. Denn auch hierfür existieren viele elegante Cover-Lösungen.
Die Methode Webcams abzudecken ist zwar einfach, leider doch nicht so regelmäßig in Gebrauch wie manche vielleicht denken würden. Das hat mitunter den simplen Grund, dass durch das Ersetzen persönlicher Meetings durch Videokonferenzen diese Art von Anrufen täglich anfallen.
Somit sollte man beruflich während der Arbeitszeit stets per Videocall erreichbar sein. Viele machen sich daher nicht die Mühe die Webcam nach jedem Videoanruf abzudecken, um sie nach 10 Minuten wieder aufdecken zu müssen. Die Abdeckung wird also erst am Ende des Tages eingesetzt und nicht während den Off-Zeiten.
Schulen Sie Ihr Personal hinsichtlich Webcam-Hacking
Da Webcam-Hacking bei vielen Cyberkriminellen aktuell im Fokus steht, sollten Sie Ihre Mitarbeiter ausreichend hinsichtlich dieser Falle schulen, um Cyberangriffen präventiv entgegenzuwirken.
Halten Sie Ihre Webcam-Software stets aktuell
Diese Maßnahme ist ebenfalls leicht umsetzbar, wird jedoch leider von vielen vergessen. Softwares sollten regelmäßig und noch besser automatisch aktualisiert werden, um ausreichende IT-Sicherheit und Datenschutz zu gewährleisten und Sicherheitslücken auszuschließen.
Im Normalfall steht hinter jeder Webcam eine Software, in der sich die Einstellungen für Videoanrufe regulieren lassen, welche unbedingt durch Aktualisierungen geschützt werden sollte. Anderenfalls ist es für die Hacker eine leichte Aufgabe, auf das Management der Webcam zuzugreifen.
Das Problem mit Webcam-Nutzung im öffentlichen Bereich
Oftmals ist es so, dass die aufgenommen Videos oder Bilddateien im Internet veröffentlicht werden, wo sie für jedermann zugänglich sind. Es besteht sogar in einigen Portalen die Möglichkeit, die Kamera nach Belieben auszurichten, um sich ein Bild von der Gesamtlage zu verschaffen oder sich bestimmte Ausschnitte vergrößert anzeigen zu lassen.
Das Problem hierbei ist, dass den meisten Menschen überhaupt nicht bewusst ist oder sie nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass sie gerade fotografiert oder gefilmt werden. Auch wird nicht bekanntgegeben zu welchem Zweck diese Aufnahme angefertigt wurde oder gar verwendet wird.
Die Betreiber von öffentlichen Webcams müssen daher stets darauf achten, ob die Identität der gefilmten Person durch Gesichtserkennung, Aufzeichnung der Kleidung oder bestimmter Gegenstände eindeutig bestimmbar ist.
Allerdings findet das Datenschutzgesetz auch dann Anklang, wenn die Person an sich zwar nicht klar erkennbar ist, jedoch anhand der Umstände in der Aufnahme auf diese Person geschlossen werden kann. Entsprechende Umstände wären zum Beispiel ein bestimmtes Fahrzeug oder der Aufenthaltsort.
Falls die Identität der Person nicht durch die Aufnahme ermitteln lässt, findet das Datenschutzgesetz keinen Anklang.
Tipps für die datenschutzkonforme Handhabung von öffentlichen Webcams
Eine Möglichkeit wäre die Webcam auf eine bestimmte Art und Weise zu konfigurieren. Die Aufnahmen dürften keine Personen sowie Gegenstände zeigen, die die Person eindeutig identifizierbar machen würden. Achten Sie hierbei auf die Positionierung und entsprechende Bildauflösung.
Falls jedoch Personen klar identifizierbar gemacht werden können, muss darauf geachtet werden, dass die Aufzeichnung für die gefilmte Person klar ersichtlich ist und die Aufnahme umgehend abbrechen, falls die Person dies nicht möchte.
Außerdem muss ein Einverständnis der gefilmten Person eingeholt werden, in der geschildert wird, was gefilmt wird und welchem Zweck die Aufnahme dient.
Da diese Variante einen enorm hohen Aufwand bedeutet, stellen die meisten Webcam-Betreiber jedoch sicher, dass durch ihre Aufnahmen keine Personen identifiziert werden können. Außerdem kann eine Missachtung zu einer Zivilklage aufgrund der Verletzung der Persönlichkeitsrechte führen.
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Vorlage Einwilligung Fotoverwendung