EXTERNER
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER HAMBURG

Die IMMERCE Consulting GmbH ist Ihr Spezialist für Datenschutz & IT-Sicherheit in Hamburg

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TÜV-geprüft und zertifiziert

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rechtskonforme DSGVO Umsetzung

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persönliche Beratung

Rechtlich im sicheren Hafen des Datenschutzes

Die Anforderungen der DSGVO stellt hohe Ansprüche an Unternehmen in der EU, damit der Schutz persönlicher Daten gewährleistet wird.

Die DSGVO betrifft insbesondere Unternehmen

  • in denen geschäftsmäßig personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden
  • in denen mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
  • für die eine Datenschutzfolgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO notwendig ist

Dementsprechend müssen diese Unternehmen einen ausgebildeten Datenschutzbeauftragten benennen.

In der Regel ist es nicht ratsam intern auf einen Mitarbeiter zurückzugreifen, da es ein hohes Maß an Expertise und Erfahrung benötigt, um sicherzustellen dass alle Bestimmungen eingehalten werden.

Falls das Unternehmen den Vorschriften nicht entspricht, können drastische Konsequenzen drohen. Um diesem Risiko vorzubeugen, empfiehlt es sich daher einen fachkundigen externen Beauftragten einzusetzen, dessen Vorzüge liegen dabei klar auf der Hand!

Kosten für den externen Datenschutzbeauftragten

Leistung

Essential

Unternehmen ab 20 Mitarbeiter

Professional

Unternehmen ab 40 Mitarbeiter

Enterprise

Unternehmen ab 100 Mitarbeiter

Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten

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Datenschutz Bestandsaufnahme

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Tätigkeitsbericht

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Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie

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Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall

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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

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Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO

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Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)

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Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum 

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Beratungsleistungen

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Preis

ab 200 €
zzgl. MwSt.
pro Monat*

ab 300 €
zzgl. MwSt.
pro Monat*

ab 450 €
zzgl. MwSt.
pro Monat*

Leistung

Essential

Unternehmen ab 20 Mitarbeiter

Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten

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Datenschutz Bestandsaufnahme

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Tätigkeitsbericht

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Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie

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Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall

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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

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Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO

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Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)

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Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum 

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Beratungsleistungen

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Preis

ab 200 €
zzgl. MwSt.
pro Monat*

Leistung

Professional

Unternehmen ab 40 Mitarbeiter

Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten

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Datenschutz Bestandsaufnahme

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Tätigkeitsbericht

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Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie

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Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall

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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

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Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO

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Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)

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Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum 

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Beratungsleistungen

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Preis

ab 300 €
zzgl. MwSt.
pro Monat*

Leistung

Enterprise

Unternehmen ab 100 Mitarbeiter

Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten

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Datenschutz Bestandsaufnahme

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Tätigkeitsbericht

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Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie

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Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall

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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

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Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO

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Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)

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Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum 

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Beratungsleistungen

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Preis

ab 450 €
zzgl. MwSt.
pro Monat*

*Preis ist abhängig vom Geschäftsmodell und kann gegebenenfalls variieren.

Datenschutzbeauftragter für Hamburg und den Norden

Datenschutz Frank Muens Person

Wir von der Immerce Consulting GmbH sind externe Datenschutzbeauftragte und beratend Sie zu Datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dabei greift unser günstiger externer Datenschutzbeauftragter Frank Müns auf eine langjährige Erfahrung zurück und hilft Ihnen ebenfalls in Fragen zur IT-Sicherheit.

Unser Datenschutzbeauftragter berät Sie zur gesetzeskonformen Umsetzung des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO).

Sie suchen externe Datenschutzbeauftragte für Hamburg, die Ihnen bei sämtlichen Fragen beratend zur Seite stehen? Wir helfen gerne und sorgen dafür, dass Datenschutzmaßnahmen Ordnungsgemäß ausgeführt werden.

Das Thema Datenschutz kann extern in unsere Hände gelegt werden. Die DSGVO ist dabei unser spezialisierter Kernbereich, während unser Team aus zertifizierten Datenschutzbeauftragten und IT-Sicherheits-Auditoren nach ISO 27001 besteht.

Benötigen Sie Hilfe bei der gesetzeskonformen Umsetzung und Erstellung des Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), so wenden sie sich an uns.

Falls Sie Bedenken haben, dass Ihnen die Einhaltung der Vorgaben wirtschaftliche Probleme bescheren könnte, so sei Ihnen gesagt, dass unsere Experten nicht nur im Bereich des Datenschutzes umfassende Erfahrungen vorweisen können.

Auch ökonomische Gebiete wie Marketing oder Projektmanagement sind Teil Ihrer Kompetenz. Die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens wird bei uns niemals aus den Augen gelassen.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit Ihrem DSGVO Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen in Hamburg auf.

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Warum ist ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) zu empfehlen?

Die Einhaltung der DSGVO ist kein Feld, dass so einfach zu bewältigen ist. So ist es, wie bereits erwähnt, nicht ratsam einen internen Mitarbeiter als DSB zu ernennen, da dieser mit der Komplexität der Thematik überfordert sein könnte.

Die Folgen eines Verstoßes, wie hohe Bußgelder können dramatisch sein. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen. Wir bieten Ihnen die notwendige Expertise!

Gegenüberstellung Interner DSB - Externer DSB

Interner Datenschutzbeauftragter

  • muss extra angelernt werden
  • muss datenschutzrechtliche Aspekte neben seinen bisherigen Aufgaben managen
  • besitzt trotz Weiterbildung keine vergleichbare Expertise und Erfahrung

Externer Datenschutzbeauftragter

  • ist ein außenstehender und damit objektiver Experte
  • ist vor Beginn des Dienstverhältnisses bereits zertifiziert
  • steht jederzeit für Fragen, Anpassungen und Umsetzungen zur Verfügung
  • behält für Sie die Gesetzeslage stets im Blick

Ihre Vorteile mit uns

Schutz

Alle erforderlichen Verantwortlichkeiten und Dienstleistungen sind im Agenturvertrag geregelt.

Zertifizierung

Sie haben mit Ihrem externen DSB für Hamburg einen kompetenten und zertifizierten Experten an Ihrer Seite.

Aktualität

Neue gesetzliche Bestimmungen werden sofort in Ihr Unternehmen integriert.

Verständlichkeit

Wir setzen auf eine transparente Arbeitsstruktur.

Individualisierung

Sie erhalten mit individuellen Leistungspaketen genau die Unterstützung, die Ihr Unternehmen benötigt.

Effizienz

Praktische und nachhaltige Beratung ist für uns selbstverständlich.

Bei der Umsetzung der DSGVO auf der sicheren Seite

Die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist für viele Unternehmen in der EU von großer Relevanz. Dabei ist es nicht gerade einfach, die umfangreichen und kaum zu überblickenden Auflagen in Sachen Datenschutz einzuhalten. Darum empfehlen wir die Datenschutz-Aufgaben in die Hände Datenschutzbeauftragter zu legen.

Unternehmen, die im Bereich personenbezogene Daten agieren, sind dabei sehr häufig von der Verpflichtung betroffen, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.

Dabei sind alle Firmen betroffen, die solche Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder zum Zweck der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten.

Auch Unternehmen, für die eine Datenschutzfolgeabschätzung notwendig ist, sind genauso betroffen wie solche, bei denen ständig mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten beschäftigt sind.

Externer Datenschutzbeauftragter nicht nur für Hamburg

Unser externer Datenschutzbeauftragter Hamburg berät Unternehmen in ganz Deutschland in allen datenschutzrechtlichen Fragen.

Externer Datenschutzbeauftragter Stuttgart

Externer Datenschutzbeauftragter Frankfurt

Externer Datenschutzbeauftragter Augsburg

Externer Datenschutzbeauftragter Freiburg

Externer Datenschutzbeauftragter

Wie finden Sie für Ihr Unternehmen den richtigen externen Datenschutzbeauftragten?

Qualifikationen und Erfahrungen

Es ist wichtig, dass ein externer Datenschutzbeauftragter ein gutes Verständnis für rechtliche und technische Fragen hat, sowie umfangreiche Erfahrung im Umgang mit IT-Systemen. Er muss wissen, wie man die Systeme richtig implementiert und wie man sie vor unbefugtem Zugriff schützt. Außerdem sollte er in der Lage sein, alle notwendigen Informationen zu sammeln und zu analysieren, um bei auftretenden Problemen die bestmögliche Lösung zu finden.

Ebenso sollte der Datenschutzbeauftragte ein gutes Verständnis für betriebliche Abläufe und Prozesse hat. Er muss in der Lage sein, effektive Strategien zur Umsetzung des datenschutzrechtlichen Rahmens im Unternehmen zu entwickeln. Der DSB muss in der Lage sein, den Mitarbeitern des Unternehmens alle notwendigen Informationen bereitzustellen und ihnen bei der Umsetzung dieser Richtlinien behilflich zu sein.

Eine weitere Fähigkeit des Datenschutzbeauftragten ist es, effektiv kommunizieren zu können: sowohl intern als auch extern. Er muss in der Lage sein, komplexe Sachverhalte verständlich darzulegen und unterschiedliche Meinungen fair auszutauschen sowie Fragen professionell beantworten können.

Im Allgemeinen sollten Unternehmen für ihren Datenschutzbeauftragten jemand suchen, der über tiefgreifende Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes verfügt sowie über breite Erfahrung im Umgang mit komplexer IT-Infrastruktur verfügt und eine hohe Kompetenz in den Bereichen Recht und Kommunikation besitzt.

Preis-Leistungsverhältnis

Es ist wichtig, dass Sie sich vorab über die Preise informieren und Angebote vergleichen. Dabei sollten Sie jedoch nicht nur auf die Kosten im Blick haben, sondern auch auf die Leistungen achten, die im Angebot enthalten sind.

Ein externer Datenschutzbeauftragter sollte Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung bieten, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen einhält. Dazu gehört beispielsweise die Erstellung von Datenschutzrichtlinien, sowie die Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Achten Sie darauf, dass der Datenschutzbeauftragte regelmäßig Kontakt mit Ihrem Unternehmen hält und bei Bedarf schnell erreichbar ist. Eine gute Kommunikation ist essenziell für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches und faires Angebot, das auf Ihren speziellen Anforderungen basiert.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit dem externen Datenschutzbeauftragten?

Der Datenschutzbeauftragte sollte frühzeitig mit allen relevanten Informationen versorgt werden, damit eine angemessene Bearbeitungszeit gewährleistet werden kann. Im Idealfall wird er bereits während der Planung neuer Maßnahmen informiert und mit einbezogen. Er steht Ihnen bei allen Fragen zum Datenschutz zur Verfügung, wenn Sie sein Fachwissen benötigen.

Wir führen Besprechungen und Beratungen über Videokonferenzen, Telefon oder E-Mail durch und wir sind bei Bedarf auch persönlich vor Ort in Ihrem Unternehmen.

Wir arbeiten mit unserem Datenschutz Management System für die Organisation Ihres Datenschutzes - somit stehen Ihnen Ihr Verarbeitungsverzeichniss, TOM, sowie alle wichtigen DSGVO-Prozesse schnell und einfach zur Verfügung. Sie behalten stets den Überblick über alle wichtigen Aspekte der DSGVO.

Als Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter haben Sie gemäß Artikel 38 Absatz 2 DS-GVO dafür Sorge zu tragen, dass Ihr externer Datenschutzbeauftragter Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, sowie Einblicke in die Struktur Ihrer Datenspeicherung erhält. Unsere anerkannten Experten bilden sich regelmäßig fort, dadurch profitieren Sie als Kunde automatisch von unserem Fachwissen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, er ist nach Artikel 38 Absatz3 DSsGVO verpflichtet an die höchste Betriebsebene zu berichten, das sind in der Regel der Betriebsinhaber, Vorstand oder Behördenleitung.

Wie reduziert der externe Experte das Haftungsrisiko?

Die Nichteinhaltung der Datenschutzverordnung (DSGVO) kann schwerwiegende Konsequenzen und empfindliche Geldbußen zur Folge haben. Unsere Experten haben Erfahrung mit der praktischen Umsetzung der DSGVO, der Risikobewertungen sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Unternehmen. Durch unsere Beratung können Sie das Bußgeld-Risiko minimieren. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, unsere Empfehlungen umzusetzen. Wir bieten Ihnen konkrete Ratschläge sowie Bewertungen von Risiken an und sind an Ihrer Seite.

Was sind die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten?

Der Datenschutzbeauftragte wirkt auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze hin und ist der erste und wichtigste Ansprechpartner für Unternehmen, wenn es um Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

Nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO hat der Datenschutzbeauftragte folgende Aufgaben:

  • Er ist verpflichtet, das Unternehmen über bestehende datenschutzrechtliche Pflichten aufzuklären und deren Einhaltung der Datenschutzgesetze zu überwachen.
  • Er ist erster Ansprechpartner für die Anfragen von verantwortlichen Behörden und Betroffenen.
  • Er führt das Verarbeitungsverzeichnis (früher Verfahrensverzeichnis).
  • Er berät und unterstützt das Unternehmen bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO.
  • Er ist Ansprechpartner für Geschäftsführung, Mitarbeiter und Vertrieb und Marketing in allen Fragen beim Umgang mit Nutzer- und Kundendaten.

Welche Voraussetzungen muss der Datenschutzbeauftragte erfüllen?

Um als Datenschutzbeauftragter tätig zu sein, sind entsprechende Qualifikationen und Fachkenntnisse zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben unabdingbar. Für komplexe Datenverarbeitungssysteme oder eine umfangreiche Verarbeitung von sensiblen Informationen erfordert es spezielle Fertigkeiten und Kenntnisse.

Unternehmen sollten bei der Benennung eines Datenschutzbeauftragten sorgfältig vorgehen, da sie im Zweifel vor den zuständigen Behörden die Entscheidung rechtfertigen müssen.

Es empfiehlt sich daher einen externen zertifizierten Datenschutzbeauftragten, mit einem anerkannten Zertifikat (z.B. vom TÜV, IHK usw.) auszuwählen.

Es ist darauf zu achten, dass Interessenkonflikte vermieden werden. Ein Geschäftsführer oder Unternehmensinhaber sollte nicht gleichzeitig auch als betrieblicher Ansprechpartner für datenschutztechnische Fragen fungieren.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat auch die Benennung eines IT-Verantwortlichen zum Datenschutzbeauftragten untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Dieser Fall zeigt, dass die Aufsichtsbehörden die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten sehr ernst nehmen.

Unser externer Datenschutzbeauftragter Hamburg berät Unternehmen in ganz Deutschland in allen datenschutzrechtlichen Fragen.

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Externer Datenschutzbeauftragter Freiburg

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