Externer Datenschutzbeauftragter Bayern
SCIO Datenschutz ist Ihr Spezialist für Datenschutz & IT-Sicherheit in Bayern
SCIO Datenschutz ist Ihr Spezialist für Datenschutz & IT-Sicherheit in Bayern
✓ TÜV-geprüft und zertifiziert
✓ persönliche Beratung
✓ persönliche DSGVO Umsetzung
Viele Unternehmen und Verbände sind mit dem Thema Datenschutz überfordert und verfügen im Geschäftsalltag nicht über die notwendigen Ressourcen, um das Thema Datenschutz angemessen anzusprechen. Auch wenn keine Verpflichtung zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten besteht, muss das Unternehmen eine Vielzahl von Verpflichtungen erfüllen.
Dementsprechend ist es sinnvoll, die Aufgaben an einen Externer Datenschutzbeauftragter Bayern zu delegieren. Dies hält Ihr Unternehmen flexibel und es werden keine neuen Mitarbeiter einem neuen Verantwortungsbereich zugewiesen. Denn neben dem Zeitaufwand entstehen zunächst auch erhebliche Kosten, um einen Mitarbeiter datenschutzfähig zu machen. Mit einem Externer Datenschutzbeauftragter Bayern schließen Sie einen Servicevertrag über monatlich überschaubare Beträge ab, die als Betriebskosten abzugsfähig sind. Bei einem Mitarbeiter als internen Datenschutzbeauftragten hätten Sie zudem einen erhöhten Kündigungsschutz – zumal Vorstände und Abteilungsleiter sowie Leiter der IT als Datenschutzbeauftragte aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen für die Position eines Datenschutzbeauftragten ausscheiden.
Denn ein Datenschutzbeauftragter muss seine Aufgaben völlig selbständig ausführen. Auch aus diesem Grund besteht in der Regel keine Abhängigkeitsbeziehung zu einem externen Datenschutzbeauftragten, der seine Aufgaben und Pflichten unabhängig von geschäftlichen Anforderungen und Motiven ausführen kann. Es soll ausgeschlossen werden, dass sich der Datenschutzbeauftragte in einem Interessenkonflikt befindet, dies wird naturgemäß bei einem externen Datenschützer nicht der Fall sein. Gerne beraten wir Sie zu den von uns angebotenen Datenschutzpaketen und erstellen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Erfahren Sie mehr über uns.
Als externer Datenschutzbeauftragter Bayern unterstützen wir Sie in allen Bereichen, von der Durchführung eines Datenschutzaudits über die Erstellung eines Datenschutzkonzepts bis hin zur Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses, der Durchführung von Mitarbeiterschulungen und der Kommunikation mit dem Datenschutz Behörden und die betroffenen Personen. Mit den erforderlichen rechtlichen und technischen Kenntnissen können wir Sie kompetent bei datenschutzrelevanten Projekten beraten. Nie zuvor wurden im Bereich Datenschutz so hohe Anforderungen an Unternehmen gestellt. Dies wird durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das ebenfalls ab dem 25. Mai 2018 gilt, weiter verschärft. Von den Unternehmen wird verlangt, dass diese ein Datenschutzmanagementsystem einführen, da diese nur so den umfassenden Rechenschafts- und Dokumentationspflichten nachkommen können.
Wir haben uns auf Datenschutz spezialisiert und bieten kleinen und mittleren Unternehmen in der Region Bayern umfassende Beratung. Gerne überprüfen wir Ihre Firmenpräsenz im Internet oder Ihren allgemeinen Umgang mit Kundendaten. Auf diese Weise können Sie Rechtssicherheit schaffen und sich vor hohen Strafen schützen. Gerne kommen wir zu Ihrem Unternehmen und überprüfen die Prozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn ein Prozess rechtlich nicht sicher ist, geben wir Ihnen spezifische Handlungsempfehlungen. Sie können immer entscheiden, welche Ideen Sie umsetzen!
Wenn Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten Bayern bestellen möchten, stehen grundsätzlich drei Servicepakete zur Auswahl: DATENSCHUTZ BASIC, DATENSCHUTZ STANDARD und DATENSCHUTZ PREMIUM. Das Servicepaket DATENSCHUTZ BASIC richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen in Bayern mit geringem Beratungsbedarf, die uns als externen Datenschutzbeauftragten bestellen und eine Bestandsaufnahme der Datenschutzanforderungen in Ihrem Unternehmen vornehmen möchten (Datenschutz Prüfung). Unser DATENSCHUTZ STANDARD-Servicepaket richtet sich an die Hotellerie und Ärzte in Bayern, die – individuell nach den Bedürfnissen des Unternehmens – zu einem festen monatlichen Preis voll von unserem Know-how und unserer Erfahrung im Datenschutz profitieren möchten. Sollte keines der Pakete zu Ihren Bedürfnisse passen, sprechen Sie uns gern an. Wir finden eine Lösung!
Bestellen Sie Ihren externen Datenschutzbeauftragten ab 150€ pro Monat.
Geeignet für Handwerker und Einzelhändler mit minimalem Beratungsbedarf.
ab
€15000*
pro Monat
Geeignet für Gastgewerbe und Ärzte.
ab
€25000*
pro Monat
Geeignet für Unternehmen ab 30 Mitarbeiter.
ab
€45000*
pro Monat
ERFORDERLICHE REISEKOSTEN werden mit 0,30€/km* oder Bahncard 2. Klasse, Hotel bis 150,00€* pro Nacht und 35,00€* Tagessatz Aufwandspauschale vergütet.
Gerne setzen wir Ihnen die komplette DSGVO in Ihrem Unternehmen um und begleiten Sie über die Benennung des Datenschutzbeauftragten hinaus.
Geeignet für Handwerker und Einzelhändler mit minimalem Beratungsbedarf.
ab
€2.05000
einmalig
Geeignet für Gastgewerbe und Ärzte.
ab
€2.25000
einmalig
Geeignet für Unternehmen ab 30 Mitarbeiter.
ab
€2.56000
einmalig
Ein Datenschutzbeauftragter muss über das Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis verfügen und stets in der Lage sein, seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Dies umfasst die Information und Beratung von Management und Mitarbeitern, die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, die Beratung im Zusammenhang mit der Folgenabschätzung zum Datenschutz und die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde. Um diese Anforderungen und Aufgaben zu erfüllen, müssen Unternehmen dem internen Datenschutzbeauftragten die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellen, die in der Regel weder zeitlich noch finanziell kalkulierbar sind. Darüber hinaus sollte das Risiko, eine Person ernannt zu haben, die nach Ansicht der Datenschutzaufsichtsbehörde, die wie eine Nichtbestellung sanktioniert wird, nicht förderfähig ist, bei einer internen Ernennung höher sein.
Ein externer Datenschutzbeauftragter wird auf der Grundlage eines Servicevertrags beauftragt, der unter Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfristen gekündigt werden kann. Ein interner Datenschutzbeauftragter hingegen hat einen ordentlichen Kündigungsschutz und kann nur aus wichtigem Grund entlassen werden. Schließlich ist zu beachten, dass Sie von uns nicht nur einen Datenschutzbeauftragten, sondern auch einen kompetenten Vertreter erhalten. Im Gegensatz dazu sollte die Geschäftsführung bei einer internen Anordnung und der Abwesenheit des Datenschutzbeauftragten aufgrund von Krankheit oder Urlaub allein stehen.
Vereinbaren Sie einen Termin, wir freuen uns auf Ihren Anruf!