Hinweisgenersystem

Unser Hinweisgebersystem – die smarte Lösung für Ihre Compliance

Compliant in 5 Stunden mit unserem Hinweisgebersystem

Hinweisgeberschutzgesetz in Kürze

Sei dem 2. Juli ist für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter eine interne Meldestelle / Hinweisgebersystem verpflichtend.

Seit dem 17. Dezember 2023 müssen auch Unternehmen ab 50 Mitarbeiter eine interne Meldestelle vorweisen können.

Unsere Hinweisgebersoftware erhöht die Compliance Ihres Unternehmens

Einfache Umsetzung für Unternehmen: das Hinweisgebersystem in der Praxis

Sind Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen Hinweisgebersystem, das Ihnen eine zeitsparende und unkomplizierte Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ermöglicht?

Unser Hinweisgebersystem bietet Ihnen genau das! Es ist speziell darauf ausgerichtet, Ihnen eine einfache und schnelle Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes zu ermöglichen. Mit unserem System können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit die Möglichkeit haben, wichtige Informationen anonym und sicher zu melden.

Stellen Sie sich vor, wie viel Zeit und Aufwand Sie sparen könnten, wenn Sie ein effektives Hinweisgebersystem hätten. Mit unserem System müssen Sie sich keine Sorgen mehr machen, dass wichtige Informationen nicht bei Ihnen ankommen oder dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich nicht trauen, diese mitzuteilen. Unser Meldestellen System schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.

Zögern Sie nicht länger und setzen Sie auf unser Hinweisgebersystem! Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Unternehmen noch sicherer zu machen!

Hinweisgebersystem für Unternehmen
Hinweisgebersystem für Kommunen

Hinweisgebersystem - Transparente Preise für Ihren Hinweisgeberschutz

Geeignet für

Unternehmen, die ausschließlich eine Software-Lösung suchen und die Meldestelle intern betreiben

Unternehmen mit 50 - 249
Mitarbeiter

Unternehmen mit 250 - 499
Mitarbeiter

Unternehmen ab 500 - 999
Mitarbeiter

Ihr monatlicher Preis

ab 30 €
zzgl. MwSt.

ab 50 €
zzgl. MwSt.

ab 80 €
zzgl. MwSt.

ab 135 €
zzgl. MwSt.

Einrichtung Hinweisgebersystem

300 €

300 €

300 €

300 €

Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

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Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

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Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

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optionale Leistungen

Geeignet für

Unternehmen, die ausschließlich eine Software-Lösung suchen und die Meldestelle intern betreiben

Ihr monatlicher Preis

ab 30 €
zzgl. MwSt.

Einrichtung Hinweisgebersystem

300 €

Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

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Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

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Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

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optionale Leistungen

Geeignet für

Unternehmen mit 50 - 249
Mitarbeiter

Ihr monatlicher Preis

ab 50 €
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Einrichtung Hinweisgebersystem

300 €

Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

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Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

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Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

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optionale Leistungen

Geeignet für

Unternehmen mit 250 - 499
Mitarbeiter

Ihr monatlicher Preis

ab 80 €
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Einrichtung Hinweisgebersystem

300 €

Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

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Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

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Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

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optionale Leistungen

Geeignet für

Unternehmen ab 500 - 999
Mitarbeiter

Ihr monatlicher Preis

ab 135 €
zzgl. MwSt.

Einrichtung Hinweisgebersystem

300 €

Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

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Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

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Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

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optionale Leistungen

Hinweisgebersystem - Transparente Preise für Ihren Hinweisgeberschutz in Ihrer Kommune

Geeignet für

für Kommunen
1 bis 999 Einwohner

für Kommunen
1.000 bis 9.999 Einwohner

für Kommunen
10.000 bis 24.999 Einwohner

für Kommunen
25.000 bis 49.999 Einwohner

für Kommunen
50.000 bis 99.999 Einwohner

Ihr monatlicher Preis

30 €
zzgl. MwSt.

50 €
zzgl. MwSt.

80 €
zzgl. MwSt.

135 €
zzgl. MwSt.

160 €
zzgl. MwSt.

Einrichtung Hinweisgebersystem

300 €

300 €

300 €

300 €

300 €

Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

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Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

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Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

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optionale Leistungen

Geeignet für

für Kommunen
1 bis 999 Einwohner

Ihr monatlicher Preis

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Einrichtung Hinweisgebersystem

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Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

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Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

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optionale Leistungen

Geeignet für

für Kommunen
1.000 bis 9.999 Einwohner

Ihr monatlicher Preis

50 €
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Einrichtung Hinweisgebersystem

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Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

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Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

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Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

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optionale Leistungen

Geeignet für

für Kommunen
10.000 bis 24.999 Einwohner

Ihr monatlicher Preis

80 €
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Einrichtung Hinweisgebersystem

300 €

Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

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Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

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Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

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optionale Leistungen

Geeignet für

für Kommunen
25.000 bis 49.999 Einwohner

Ihr monatlicher Preis

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Einrichtung Hinweisgebersystem

300 €

Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

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Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

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Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

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optionale Leistungen

Geeignet für

für Kommunen
50.000 bis 99.999 Einwohner

Ihr monatlicher Preis

160 €
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Einrichtung Hinweisgebersystem

300 €

Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

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Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

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Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

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optionale Leistungen

Vorteile von anonymen Whistleblowing Systems

Der größte Nutzen von anonymen Hinweisgebersystemen liegt auf der Hand. Trotz der Tatsache, dass Whistleblower dazu beitragen können, Probleme in einer frühen Phase zu identifizieren, werden sie oft noch als Unruhestifter angesehen. Dies führt zu einer Hemmschwelle und Furcht vor Konsequenzen, wenn Mitarbeiter eine Meldung machen möchten.

Wenn jedoch die Möglichkeit besteht, anonym zu bleiben, fühlen sich die Mitarbeiter sicher genug, Fehlverhalten zu melden, um zu verhindern, dass die Angelegenheit eskaliert. Daher ist der Einsatz von Hinweisgebersystemen, welche Anonymität gewährleisten, von unschätzbarem Wert, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter ihre Verantwortung wahrnehmen und Fehlverhalten melden können, ohne befürchten zu müssen, dass sie als Unruhestifter angesehen werden.

Es ist von großer Bedeutung, dass die Vorgaben der EU–Whistleblower–Richtlinie eingehalten werden, denn die Nichtbeachtung hat verheerende Konsequenzen für das betreffende Unternehmen.

Checkliste für Ihr Hinweisgebersystem

I. Vorbereitung

  • Zielsetzung definieren
  • Zuständigkeiten klären
  • Vertraulichkeitsregelungen festlegen
  • Kommunikationsplan erstellen

II. Technische Umsetzung

  • Software auswählen
  • System einrichten
  • Schulungen durchführen
  • Testphase durchlaufen

III. Kommunikation und Werbung

  • Mitarbeiter informieren
  • Hinweisgebersystem bewerben
  • Ansprechpartner benennen
  • Feedback-Kanal einrichten

IV. Betrieb und Weiterentwicklung

  • Regelmäßige Überprüfung des Systems
  • Verbesserungsvorschläge umsetzen
  • Schulungen und Sensibilisierungskampagnen durchführen
  • Erfolge kommunizieren

V. Rechtliche Aspekte

  • Datenschutz beachten
  • Whistleblower-Schutzgesetz berücksichtigen
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei Falschmeldungen aufzeigen

Hinweisgebersystem: Definition und Funktionen

Unter dem Begriff Hinweisgebersystem versteht man einen Kommunikationsweg, der die diskrete Übermittlung von Verdachtsfällen oder tatsächlichen Verstößen gegen Gesetze an eine geeignete Stelle ermöglicht. Die Empfänger können sowohl interne als auch externe Personen oder Systeme sein.

Das Whistleblowing System ermöglicht es der Unternehmensleitung, die von ihm erhaltenen Informationen zu nutzen, um den Sachverhalt aufzuklären, auf Pflichtverstöße zu reagieren und zukünftige Wiederholungen zu vermeiden.

Insgesamt trägt das System somit zur internen Qualitätssicherung bei und verhindert Haftungsfälle sowie Reputationsschäden. Darüber hinaus wirkt sich die Einrichtung eines Hinweisgebersystems auch präventiv aus, da potenzielle Pflichtverstöße aufgrund der Gefahr der Meldung vermieden werden.

Es ist nicht ausreichend, lediglich die Option eines Hinweisgebersystems für Mitarbeiter bereitzustellen, um die Effektivität der Maßnahme zu gewährleisten. Stattdessen sollte das Regelwerk des Qualitätssicherungssystems Mitarbeiter dazu ermutigen, potenzielle oder tatsächliche Pflichtverstöße anzuzeigen und in eindeutigen oder schwerwiegenden Fällen sogar dazu verpflichten.

Compliant in 5 Stunden mit unserem Hinweisgebersystem

Sie müssen ein Hinweisgebersystem einrichten und suchen eine schlanke Lösung?

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Wir richten Ihnen Ihr Hinweisgebersystem schnell, einfach und unkompliziert ein.

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Es kostet Sie 5 Stunden, wir übernehmen den Rest der Arbeit und dies zu einem unschlagbar fairen Preis.

icon settings

Wir übernehmen die Einrichtung und Konfiguration Ihres Meldesystems.

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Wir erstellen die Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA).

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Wir erstellen die notwendigen Informationen nach Art. 12 DS-GVO.

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Bequem

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Einfach

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Schnell

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Günstig

Welche Unternehmen brauchen ein Hinweisgebersystem zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben?

Gemäß der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, welche Verletzungen des Unionsrechts melden, sind Unternehmen und Organisationen im öffentlichen und privaten Sektor, die mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigen, dazu aufgefordert, Hinweisgebersysteme zu implementieren.

Diese Maßnahme dient dem Ziel, die Rechte der Melder zu schützen und ein Umfeld des Vertrauens und der Integrität zu fördern. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 in ihr nationales Recht zu überführen, um die Wirksamkeit der Maßnahme zu gewährleisten.

Ab dem 1. Juni 2023 müssen Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, ein internes Meldestellensystem einrichten. Diese Meldestelle ist verpflichtend und dient dazu, Missstände oder Fehlverhalten innerhalb des Unternehmens aufzudecken und zu melden. Unternehmen sind somit angehalten, ein effektives und transparentes System zu implementieren, um den Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten und eine offene Kommunikationskultur zu fördern.

Ab dem 17. Dezember 2023 sind Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von mindestens 50 verpflichtet, eine interne Meldemöglichkeit vorzuhalten.

Wie funktioniert unser digitales Hinweisgeber­system?

Digitale Hinweisgebersysteme zeichnen sich durch ihren standardisierten Prozess aus, der eine hohe Vertraulichkeit der Identität des Whistleblowers gewährleistet. Der Vorfall wird dabei in fünf Schritte unterteilt, die einen effizienten und transparenten Ablauf gewährleisten.

  1. Beobachtung eines rechtlichen Verstoßes durch einen Hinweisgeber. Wenn Sie als Angestellte Zeugin eines Vorfalls werden, der gegen rechtliche Vorschriften verstößt, sollten Sie nicht zögern, diesen gegebenenfalls zu melden. Auch wenn Sie unsicher sind, ob eine Meldung erforderlich ist, ist es besser, auf der Seite der Vorsicht zu bleiben. Eine Überprüfung durch einen Meldestellenbeauftragten kann dazu beitragen, mögliche Fehler zu vermeiden.
  2. Meldung des Verstoßes über das digitale Hinweisgebersystem. Durch Nutzung eines Hinweisgebersystems ist es dem Whistleblower (Hinweisgeber) möglich, Meldungen von jedem internetfähigen Gerät aus anonym und vertraulich abzugeben. Auch ein einfacher Anruf kann genutzt werden. Dabei kann der Hinweisgeber selbst entscheiden, ob er persönliche Daten preisgeben möchte oder nicht. Zusätzlich können relevante Informationen wie Bilder, Dokumente oder Zeichnungen direkt mit hochgeladen werden. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass Metadaten sorgfältig entfernt werden.
  3. Überprüfung der eingegangenen Meldung und Kommunikation mit dem Whistleblower. Sobald eine Meldung eingeht, löst das System automatisch eine Benachrichtigung an den entsprechenden Mitarbeiter oder die Ombudsperson aus. Digitale Hinweisgebersysteme können in der Regel sowohl für mündliche als auch für schriftliche Hinweise genutzt werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist dabei, dass das System Sprachnachrichten oder gesprochene Antworten auf den Fragenkatalog in schriftliche Form umwandelt. Moderne Systeme ermöglichen einen Echtzeit-Dialog zwischen dem Hinweisgeber und dem zuständigen Bearbeiter, sofern beide im System registriert sind. Dies gibt dem Verantwortlichen auf Unternehmensseite die Möglichkeit, anonym wichtige Rückfragen zur Meldung zu stellen.
  4. Entscheidungsprozess durch Meldestellenbeauftragten und Geschäftsführung. Sobald die Meldung bearbeitet wurde und eine Kommunikation mit einem möglichen juristischen Experten stattgefunden hat, wird eine Entscheidung bezüglich möglicher Konsequenzen getroffen. Die Klärung des Vorfalls kann entweder intern durchgeführt oder durch juristische Maßnahmen unterstützt werden.
  5. Überprüfung der Wirksamkeit des System und der eingegangenen Meldung auf Klärung. Auch die Nachsorge ist ein grundlegender Bestandteil des Hinweisgebersystems bzw. der Whistleblowing Systeme, bei dem zu einem späteren Zeitpunkt überprüft wird, ob die Angelegenheit erfolgreich gelöst wurde oder ob es noch Differenzen gibt.

Wer kann Compliance–Verstöße melden?

Der Schutzumfang des Hinweisgeberschutzgesetzes ist sehr breit und erstreckt sich auf alle natürlichen Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit auf Verstöße stoßen und diese melden (Hinweisgeber). Dieser Personenkreis umfasst insbesondere:

  • Egal, ob aktuell tätige oder ehemalige Mitarbeiter, Bewerber für offene Stellen, Praktikanten oder temporäre Kräfte; alle diese Personen gehören zu unserem erweiterten Team.
  • Personen, die ihre Dienstleistungen selbstständig anbieten, unabhängige Freiberufler, Auftragsnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten und die Arbeitnehmer dieser Gruppen.
  • Eigentümer von Anteilen und Mitglieder in führenden Gremien.

Anonyme Kommunikation über das Whistleblowing System

Ein anonymes Hinweisgebersystem eröffnet die Chance, Verstöße gegen Regeln oder Gesetze einem Arbeitgeber oder einem externen Vertreter zu melden, ohne dabei die eigene Identität preiszugeben.

Die Bezeichnung "Whistleblower" beschreibt Personen, die das vom Arbeitgeber bereitgestellte Hinweisgeberformular nutzen, um den Fall detailliert zu schildern und Beweismaterial beizufügen, ohne dabei persönliche Kontaktinformationen zu hinterlassen. Dadurch bleibt die Identität des Hinweisgebers verborgen und niemand in der Organisation kann die Quelle des Berichts erahnen.

Der wohl offensichtlichste Nutzen eines Hinweisgebersystems mit Anonymitätsfunktion liegt auf der Hand. Allzu oft wird ein Whistleblower als Störenfried und Aufwiegler betrachtet, anstatt als potenzieller Retter in der Not, der dazu beitragen kann, ein Problem frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Aus Angst vor möglichen Konsequenzen zögern viele Mitarbeiter daher, eine Meldung zu machen. Die Möglichkeit, anonym zu bleiben, gewährleistet jedoch, dass Mitarbeiter sich wirklich sicher genug fühlen, potenzielles Fehlverhalten zu melden, anstatt zu schweigen und die Situation weiter eskalieren zu lassen.

hinweisgeber

Es gibt nach wie vor Vorbehalte gegenüber anonymen Hinweisen, die behaupten, dass eine Kommunikation nicht möglich sei. Diese Bedenken basieren allerdings auf veralteten Vorstellungen von Whistleblowing-Praktiken und sind eher Mythos als Wahrheit.

Um sicherzustellen, dass die Kommunikation in einem anonymen Hinweisgebersystem einwandfrei funktioniert, benötigen Unternehmen ein speziell dafür eingerichtetes Systemm, wie dies von der Immerce Consulting GmbH.

Was passiert, wenn Sie kein Hinweisgebersystem einrichten?

Die EU hat klargestellt, dass Unternehmen, die kein Hinweisgeberschutz System nach der EU Whistleblower Richtlinie einrichten, mit Sanktionen rechnen müssen. Im deutschen Hinweisgeberschutzgesetz sind diese Strafen auf bis zu 50.000 € festgelegt. Diese Regelung gilt auch für Unternehmen, die andere Vorgaben im Rahmen des Hinweisgeberschutzes vernachlässigen - beispielsweise die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers nicht gewährleisten oder sogar Repressalien gegen ihn ergreifen.

Unser digitales Hinweisgebersystem

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer internen Meldestelle (Hinweisgebersystem) für die Meldung von Verstößen gegen Gesetze und Richtlinien. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollte eine neutrale, unabhängige Person die interne Meldestelle besetzen. 

Wir bieten Ihnen eine benutzerfreundliche Hinweisgeber-Software an und übernehmen in Ihrem Unternehmen die Rolle als neutraler Hinweisempfänger, der Meldungen von Whistleblowern vertraulich und datenschutzkonform verarbeitet. 

Als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) bzw. Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) bringen wir die Expertise mit, um Ihnen ein effektives und DSGVO-konformes Hinweisgebersystem bereitzustellen.

Mit unserem umfassenden Servicepaket stellen wir sicher, dass Sie über alle Ressourcen verfügen, um ein konformes und effektives Hinweisgebersystem zu betreiben. Durch unsere Erfahrung setzen wir in kürzester Zeit Ihr professionelles Whistleblowing-System auf.

Unser Service ist speziell auf Unternehmen aller Größenordnungen zugeschnitten s vom KMU bis hin zum Konzern – damit Sie schnell in den Genuss der Vorteile eines Hinweisgebersystems kommen. Wenn Sie mehr über unsere Services erfahren möchten, rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail. Gemeinsam findet man immer die richtige Lösung!

Höchste Sicherheitsstandards – Datenschutz steht bei uns im Mittelpunkt

certified iso27001
  • Penetrationstest
  • Ende-zu-Ende Verschlüsselung
  • Entfernung von Metadaten
  • Volle Zugriffskontrolle
  • ISO 27001 Zertifizierung
  • ISAE 3000 Prüfung
  • ISO 27001 Server-Hosting
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung

Team

Portrait FrankMuens

Frank Müns

Dipl. Wirtschaftsingenieur

Gemeinsam mit meinem Team stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um Datenschutz und IT-Sicherheit zur Seite.

  • Datenschutzbeauftragter TÜV Nord
  • Datenschutzauditor TÜV Rheinland
  • IT Securiy Auditor TÜV Rheinland
  • IT Grundschutz Praktiker Firebrand
  • IT Risk Manager Bitkom
  • Beauftragter nach HinSchG

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Beauftragter für Hinweisgeberschutz
Portrait ErikaHagspiel1

Erika Hagspiel

Zertifizierte Datenschutzbeauftragte

Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Steuerfachangestellte unterstützt Erika Hagspiel Frank Müns bei allen Kundenprojekten rund um Datenschutzfragen.

  • Datenschutzbeauftragte TÜV Rheinland
  • Hinweisgeberbeauftragte

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Zertifikat Meldestellenbeauftragter

Wie läuft die Zusammenarbeit mit uns ab?

  1. Sie beauftragen die Immerce Consulting GmbH als externen Meldestellenbeauftragten.
  2. Wir richten unsere Hinweisgeber-Software in Ihrem Unternehmen ein und stellen Ihnen eine an Ihr Unternehmen angepasste Richtlinie mit allen relevanten Unterlagen zur Verfügung.
  3. Wir weisen Ihre Mitarbeiter in die Nutzung des Hinweisgebersystems ein.
  4. Wir nehmen eingehende Hinweise entgegen, prüfen diese und bestätigen den Eingang der Meldung gegenüber dem Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Fristen.
  5. Sie werden von uns über den Eingang der Meldung informiert.
  6. Wir kommunizieren zur Fallbearbeitung unter Wahrung der Anonymität mit dem Hinweisgeber.
  7. Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Fallbearbeitung in Kommunikation mit allen betroffenen Parteien und beraten Sie zu Folgemaßnahmen.
  8. Wir informieren den Hinweisgeber über den Stand und die Ergebnisse der Meldung innerhalb der gesetzlichen Fristen.

9 Gründe für unser Hinweisgebersystem

Unser digitales Hinweisgebersystem erfüllt alle wichtigen Kriterien:

Wettbewerbsvorteile durch ein etabliertes Hinweisgebersystem

Ein etabliertes Hinweisgebersystem kann für Unternehmen einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil darstellen. Es ermöglicht Mitarbeitern, Verstöße gegen Compliance-Richtlinien oder ethische Standards anonym zu melden, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen. Dadurch können potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie zu größeren Problemen führen.

Doch nicht nur das: Ein Hinweisgebersystem trägt auch zur Verbesserung der Unternehmenskultur bei. Dies führt zu einem gestärkten Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Zudem kann ein Hinweisgebersystem dazu beitragen, die Reputation des Unternehmens zu schützen. Durch die frühzeitige Erkennung von Verstößen können negative Schlagzeilen vermieden werden, was sich langfristig positiv auf das Image des Unternehmens auswirkt.

Insgesamt lässt sich sagen, dass ein etabliertes Hinweisgebersystem ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Compliance-Strategie ist und Unternehmen einen klaren Wettbewerbsvorteil verschaffen kann.

Hinweisgebersysteme, Richtlinien & Compliance

Unternehmen müssen sich vor widrigen Umständen schützen, die ihren Ruf beeinträchtigen und sogar zu finanziellen Einbußen führen können. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um auf ethische Verstöße hinzuweisen und sicherzustellen, dass interne Richtlinien eingehalten werden. Dies kann über ein Hinweisgebersystem (Whistleblowing-System) erfolgen. Die Errichtung effizienter und wirksamer Hinweisgebersysteme ist daher eine der wichtigsten Compliance-Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können.

Ein Hinweisgebersystem stellt eine anonyme Informationsquelle für Mitarbeiter bereit, die sich beunruhigt oder unbehaglich fühlen, wenn sie einen ethischen Verstoß im Unternehmen bemerken. Es bietet den Mitarbeitern auch Schutz vor potenziellen Konsequenzen, falls sie solche Informationen melden. Dies liegt daran, dass nur der oder die verantwortliche Führungskraft Zugriff auf diese Information hat. Dadurch kann ein Unternehmen Transparenz schaffen und seinen Mitarbeitern helfen, bei Verdacht auf Fehlverhalten zu melden.

Richtlinien spielen in Bezug auf Compliance-Maßnahmen ebenfalls eine wichtige Rolle. Es ist essentiell für Unternehmen, verpflichtende Richtlinien zu entwickeln und diese auch durchzusetzen, um die Einhaltung von Ethikregeln und -standards zu gewährleisten. Solche Richtlinien sollten allgemeine Standards für alle Bereiche des Unternehmens festlegen und regelmäßig überprüft werden. So kann ein Unternehmen das Risiko mindern und Betrugsversuchen proaktiv vorbeugen.

Aufgrund des hohen Risikos finanzieller Verluste sowie negativer Auswirkungen auf den Ruf des Unternehmens ist es unerlässlich, dass Unternehmen Hinweisgebersysteme implementieren sowie strikte Richtlinien umsetzen, um ihr Compliance-Management effektiv zu gestalten und zu verwalten.

Welche Optionen stehen zur Verfügung, wenn es um die Implementierung von Hinweisgebersystemen geht?

Es existieren zahlreiche Möglichkeiten, um ein Hinweisgebersystem zu implementieren. Die EU-Richtlinie bezüglich Hinweisgebersystemen gibt jedoch keine spezifischen Vorgaben zur Umsetzung, sodass Unternehmen in der Wahl ihrer Systemart frei sind.

Auf dem Markt werden verschiedene Möglichkeiten bzw. Varianten/Systeme angeboten:

Briefkasten – die Kommunikation erfolgt meist nur in eine Richtung.

E-Mail s ist mit Vorsicht zu genießen, da vermutlich ein fehlendes Vertrauen in das Mail System durch potentielle Hinweisgeber vorliegt.

Hinweisgebersystem s Dank des Echtzeit-Chats und der Option, Hinweise mit jedem internetfähigen Gerät unabhängig von Zeit und Ort zu melden, stehen uns nun effektive Werkzeuge zur Verfügung. Diese ermöglichen es uns, in Echtzeit zu kommunizieren und schnell auf relevante Informationen zuzugreifen. Unabhängig von unserem Standort oder Zeitplan können wir somit jederzeit und überall in Kontakt bleiben und Informationen austauschen. Diese Flexibilität hilft uns dabei, effektiver und effizienter zu arbeiten und unsere Arbeitsergebnisse zu verbessern.

FAQ – Hinweisgebersystem