Was muss ein Impressum enthalten?

Wer bereits eine Website hat oder mit dem Gedanken spielt, eine Website aufzusetzen, sollte sich mit den rechtlichen Richtlinien vertraut machen. Das gilt insbesondere auch für das Impressum.

Wir zeigen Ihnen, was es mit der Impressumspflicht auf sich hat und wie Sie diese umsetzen.

Wozu dient das Impressum?

Paragraf

Im Impressum stehen bestimmte Angaben zum Webseiten-Besitzer, also wer für den auf der Seite preisgegebenen Inhalt verantwortlich ist. Rechtliche Ansprüche können so gerichtlich gegen diese Person durchgesetzt werden. 

Das Impressum trägt zu rechtlicher Klarheit bei, schafft Vertrauen und bietet die Möglichkeit, bei Bedarf Kontakt aufzunehmen. Das Impressum kann also als eine Art digitale Visitenkarte gesehen werden.

Nahezu jede Webseite unterliegt nach dem TMG(Telemediengesetz) der Impressumspflicht.

Warum reicht die Datenschutzerklärung nicht aus?

Eine Website muss sowohl eine Datenschutzerklärung als auch ein Impressum enthalten. Beide erfüllen unterschiedliche Zwecke, daher können Website-Betreiber sie nicht zusammenfassen oder oder auf einen Teil verzichten.

Die Pflicht zur Erstellung einer Datenschutzerklärung wird von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgegeben. Sie beinhaltet Hinweise zum Datenschutz. Darin wird erklärt, wie auf der Website mitspersonenbezogenen Daten umgegangen wird.

Die Datenschutzhinweise müssen auf der Website separat kommuniziert werden. Daher ist es nicht erlaubt, die Datenschutzerklärung im Impressum unterzubringens

Für wen gilt die Impressumspflicht?

Angaben Impressum

Laut §5 des TMG benötigt jeder, der geschäftsmäßige Online-Dienste betreibt, ein Impressum. Unter geschäftsmäßigen Online-Diensten versteht man das Vertreiben von Inhalten, Waren oder Leistungen gegen Entgelt.

Auch wenn Sie regelmäßig journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellen, müssen Sie nach §55 des RstV (Rundfunkstaatsvertrages) ein Impressum führen.

Die Grenze, ob die zur Verfügung gestellten Inhalte nun diesen Angaben entsprechen, ist jedoch nicht ganz klar und muss deshalb individuell definiert werden.

Wenn Sie sich also im Internet geschäftsmäßig präsentieren, bieten Sie sogenannte Teledienste an und müssen somit bestimmte Informationen im Impressum bereitstellen.

Dies gilt auch, wenn Sie geschäftsmäßige Kontakte über soziale Netzwerke pflegen. Websites, die rein persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sind von der Impressumspflicht befreit.

Welche Pflichtangaben gehören ins Impressum?

Einige Informationen müssen verpflichtend ins Impressum aufgenommen werden. Am besten stellen Sie am Anfang des Impressums ein Inhaltsverzeichnis mit Links zur Verfügung, die direkt zu den jeweiligen Informationen führen. So finden Nutzer sich gut zurecht und gelangen schnell an die gesuchten Informationen.

Stellen Sie sicher, dass alle Angaben richtig und vollständig sind, um der Kommunikation nicht im Weg zu stehen. Falls ein Fehler im Impressum auftritt, wird dies als nicht getätigte Angabe gewertet.

Aber welche Informationen gehören nun ins Impressum?

Allgemeine Angaben zum Impressum

Natürliche Person

Zuallererst muss der Name des Website-Betreibers angegeben werden, in Kombination mit der vollständigen Anschrift. Bei natürlichen Personen sind das

  • Vor- und Nachname
  • Straße
  • Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort

Die Angabe eines Postfachs reicht nicht aus.

Juristische Person

Handelt es sich um eine juristische Person oder einer Personenhandelsgesellschaft, sind folgende Informationen im Impressum anzugeben:

  • Name der Gruppe oder Vereinigung oder die im Handelsregister eingetragene Firmierung
  • Rechtsform
  • Stamm- und Grundkapital und der Gesamtbetrag aller ausstehenden Einlagen (falls Angaben über das Kapital der Firma gemacht werden)
  • Anschrift (Sitz der Gesellschaft)
  • Name des Vertretungsberechtigten

Kontaktdaten zur Kommunikation

Darauf folgen Angaben, wie eine gültige E-Mail-Adresse und eine weitere Methode zur schnellen und zuverlässigen Kontaktaufnahme, mit der die Website-Betreiber ihre Erreichbarkeit sicherstellen.

Solche Angaben dienen einer unmittelbaren Kommunikation mit dem Inhaber einer Webseite, weshalb viele Betreiber eine Telefonnummer hinterlegen. Diese darf jedoch nicht kostenpflichtig sein, also über dem Grundtarif liegen. Dies wäre eine nicht annehmbare Hürde für den Normalverbraucher.

Zuständige Behörde

Erfordert Ihre Tätigkeit eine behördliche Zulassung, ist die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde zu tätigen. Diese muss die Postanschrift und die Telefonnummer der Behörde enthalten.

Eine Ausnahme sind hier Banken, andere Erbringer von Finanzdienstleistungen, Bewachungsgewerbe, Bauträger, Fahrschulen, Makler, Gaststätten, niedergelassene Vertragsärzte und Versicherungsunternehmen.

Register und Registernummer

Im Falle, dass das Unternehmen im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister gelistet ist, muss der Name des Registers und die Registernummer genannt werden.

Ist ein Kleingewerbetreibender in das örtliche Gewerberegister eingetragen, müssen auch darüber diese Angaben vermerkt werden.

Befindet sich eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder eine GmbH in der Auflösung oder Liquidation, ist auch dies im Impressum anzumerken.

Reglementierte Jobs

Ist die Tätigkeit, die Sie ausüben, nur mit dem Besitz eines Befähigungsnachweises gestattet, sind Sie dazu verpflichtet, weitere Informationen preiszugeben.

Diese umfassen die genutzte Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und die Angabe des Mitgliedsstaates, der Ihnen die entsprechende Auszeichnung verliehen hat.

Bei Ausübung eines freien Berufs wie zum Beispiel Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekt muss dieser Befähigungsnachweis ebenfalls angeführt werden.

Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer

In dem Fall, dass Ihr Unternehmen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer besitzt, muss diese ebenfalls im Impressum genannt werden.

Liquidation

Bei AktiengesellschaftenGmbHs und auch bei Kommanditgesellschaften auf Aktien, die sich im Zustand der Liquidation befinden, das heißt der Beendigung der Gesellschaft durch sämtlichen Verkauf aller Vermögenswerte zur Begleichung aller Schulden, muss darüber ebenfalls informiert werden.

Audiovisuelle Medienanbieter

Bei audiovisuellen Medienanbietern müssen zudem der Sitz und die zuständigen Behörden dafür genannt werden.

Verantwortlicher bei Meinungsbildenden Inhalten

Laut §18 Abs. 2 MStV muss bei journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die meinungsbildend sein könnten, der Verantwortliche für diesen Content genannt werden. Dies wäre zum Beispiel in einem Blog der Fall.

Link zur Online-Streitbeilegungsplattform

Wenn Online-Anbieter ihre Waren oder Dienstleistungen Verbrauchern zur Verfügung stellen, muss ein Link auf die Online – Streitbeilegungsplattform verweisen. Diese Regelung gilt seit dem Jahr 2016.

Liquidation

Bei AktiengesellschaftenGmbHs und auch bei Kommanditgesellschaften auf Aktien, die sich im Zustand der Liquidation befinden, das heißt der Beendigung der Gesellschaft durch sämtlichen Verkauf aller Vermögenswerte zur Begleichung aller Schulden, muss darüber ebenfalls informiert werden.

Audiovisuelle Medienanbieter

Bei audiovisuellen Medienanbietern müssen zudem der Sitz und die zuständigen Behörden dafür genannt werden.

Verantwortlicher bei Meinungsbildenden Inhalten

Laut §18 Abs. 2 MStV muss bei journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, die meinungsbildend sein könnten, der Verantwortliche für diesen Content genannt werden. Dies wäre zum Beispiel in einem Blog der Fall.

Link zur Online-Streitbeilegungsplattform

Wenn Online-Anbieter ihre Waren oder Dienstleistungen Verbrauchern zur Verfügung stellen, muss ein Link auf die Online – Streitbeilegungsplattform verweisen. Diese Regelung gilt seit dem Jahr 2016.

Benötigen Seiten auf Social Media auch ein Impressum?

Auch bei Auftritten in sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram, YouTube usw.) ist das Führen eines Impressums erforderlich, wenn die betreffenden Konten für Marketingzwecke genutzt werden. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn Produkte über eine Instagram-Seite beworben werden.

Wie erstellt man ein Impressum?

Da die Informationen in einem Impressum sehr individuell sind, kann nicht einfach eine Vorlage verwendet werden. Ein Impressum-Generator erstellt auf der Grundlage relevanter Angaben ein individuelles Impressum für Ihr Unternehmen. Dennoch ist es ratsam, das Impressum von einem Experten prüfen zu lassen. So stellen Sie sicher, dass die Inhalte vollständig und rechtlich korrekt formuliert sind.

Hinweis: Die Anschrift des Unternehmens hat sich geändert oder gar die Rechtsform? Gibt es neue Verantwortliche und Ansprechpartner, die im Impressum genannt werden müssen? Denken Sie bei jeder relevanten Änderung in Ihrem Unternehmen daran, das Impressum zu aktualisieren.

In welcher Sprache muss das Impressum verfasst sein?

Es besteht keine Verpflichtung, die Sprache im Impressum an die Amtssprache des Landes anzupassen, in dem der Anbieter einer Website, eines Online-Shops oder anderer Online-Präsenzen seinen Sitz hat oder dessen Gesetze die Angaben im Impressum reglementieren. Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, muss das Impressum also nicht zwangsläufig auf Deutsch sein. Es ist jedoch naheliegend, das Impressum auf Deutsch zu verfassen, wenn Sie hauptsächlich mit einer deutschsprachigen Zielgruppe agieren.

Besuchen auch viele Nutzer aus anderen Ländern Ihre Website oder wünschen Sie sich eine internationale Reichweite, kann es sinnvoll sein, das Impressum auf Englisch zu erstellen. Es ist auch möglich, verschiedene Sprachversionen des Impressums auf Ihrer Website einzubinden. Für die Erstellung und Überprüfung eines Impressums in einer anderen Sprache sollte ein professioneller Übersetzer beauftragt werden, um sicherzustellen, dass die Inhalte korrekt und verständlich sind.

Wo wird das Impressum auf der Website platziert?

Gemäß dem Telemediengesetz muss das Impressum auf einer Website "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden".

Website-Betreiber sollten also darauf achten, dass die Angaben von jeder Unterseite aus leicht erreichbar sind, idealerweise durch nur einen Klick. Idealerweise platziert man das Impressum daher oben im Navigationsmenü oder unten im Footer.

Wann drohen Abmahnungen bei Verstößen gegen die Impressumspflicht?

Verschiedene fehlende Angaben im Impressum können zu einer Abmahnung führen, jedoch gibt es in vielen Fällen keine klaren Regelungen.

Fehlende Angabe des inhaltlich Verantwortlichen - Verstoß gegen § 18 Abs. 2 MStV

Im Gegensatz zu § 5 TMG wird die Angabe des inhaltlich Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV als nicht verbraucherschützend angesehen. Die Meinungen dazu, ob eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aufgrund dieser Weglassung gerechtfertigt ist, sind geteilt.

Fehlende Angabe der Telefonnummer

Die Notwendigkeit einer Telefonnummer ist umstritten, da nicht klar vorgegeben ist, dass eine Telefonnummer zur schnellen Kontaktaufnahme erforderlich ist.

Fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde

Das Fehlen der Anschrift der Aufsichtsbehörde oder gänzlich fehlende Informationen zur Aufsichtsbehörde könnte lediglich als Bagatellverstoß gewertet werden, doch auch dies ist nicht klar geregelt.

Fehlende Angabe der Handelsregisternummer

Auch hier gehen die Meinungen auseinander, wenn es um die Einstufung als Bagatellverstoß oder schwerwiegenderen Verstoß geht.

Die Rechtslage zu diesen Aspekten bleibt also komplex und umstritten, wobei eine Interpretation des vorliegenden Verstoßes und das entsprechende Urteil vom jeweiligen Oberlandesgericht abhängen.

Machen Sie es sich einfach und bringen Sie von Anfang an alle genannten Informationen in Ihrem Impressum unter, um Abmahnungen zu vermeiden.

Impressum und Wettbewerbsverstoß

Ein fehlendes Impressum sowie ein Impressum mit fehlenden oder veralteten Informationen gilt grundsätzlich als ein Wettbewerbsverstoß, da es die Transparenz und Fairness im Wettbewerb beeinträchtigt.

Denn das Impressum dient dazu, klare Informationen über den Anbieter oder Betreiber einer Website bereitzustellen, damit Verbraucher und Wettbewerber die Identität nachvollziehen und im Bedarfsfall Kontakt aufnehmen können. Ein korrektes Impressum fördert somit die Chancengleichheit und den fairen Wettbewerb.

Wenn ein Unternehmen diese Informationen nicht oder unvollständig angibt, kann dies als unlautere Wettbewerbspraxis betrachtet werden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Impressumspflicht?

Verstöße gegen die Anbieterkennung gemäß § 11 Telemediengesetz können mit Bußgelder von bis zu 50.000 € belegt werden. Zusätzlich dazu haben Mitbewerber oder qualifizierte Einrichtungen das Recht, bei fehlenden Informationen im Impressum eine Abmahnung auszusprechen. Die mit der Abmahnung verbundenen Kosten, wie beispielsweise Anwaltskosten, müssen in der Regel vom Abgemahnten getragen werden.

Was gehört noch auf die Website?

Das Impressum und die Datenschutzerklärung sind die einzigen Pflichtangaben auf einer Website. Website-Betreiber müssen auch sicherstellen, die AGB, eine Widerrufsbelehrung und Cookie-Hinweise auf ihrer Website einzubinden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.