Was sind die rechtlichen Pflichten für Websites?
– Das Impressum
Wir erklären die gesetzliche Definition aus der Praxis und Rechtsprechung.
Rechtlich konforme Webseiten betreiben
Falls Sie mit dem Gedanken spielen eine Website zu eröffnen oder bereits eine besitzen, sollten Sie grundsätzlich bestens über die wichtigsten rechtlichen Richtlinien informiert sein.
Diese gilt es auch im Impressum zu beachten.
Definition Impressum
Im Impressum stehen bestimmte Angaben zum Webseiten-Besitzer, also wer für den auf der Seite preisgegebenen Inhalt verantwortlich ist. Rechtliche Ansprüche können so gerichtlich gegen diese Person durchgesetzt werden. Das Impressum kann also als eine Art digitale Visitenkarte gesehen werden.
Nahezu jede Webseite unterliegt nach dem TMG, ausführlich Telemediengesetz, der Impressumspflicht. Verstöße dagegen werden geahndet, woraus eine Bußgeldstrafe von bis zu 50.000 Euro hervorgehen kann. Außerdem wird ohne ein Impressum ein Wettbewerbsverstoß begangen.
Im Folgenden wird erläutert, wann genau Sie ein Impressum benötigen und was Sie beachten müssen, um ein vollständiges und rechtlich korrektes Impressum zu erstellen.
Regelungen für die Impressumspflicht
Laut §5 des TMG benötigt jeder, der geschäftsmäßige Online-Dienste betreibt, ein Impressum. Unter geschäftsmäßigen Online-Diensten versteht man das Vertreiben von Inhalten, Waren oder Leistungen gegen Entgelt.
Wenn Sie sich nun im Internet geschäftsmäßig präsentieren, bieten Sie sogenannte Teledienste an und müssen bestimmte Informationen im Impressum bereitstellen. Dies gilt auch, wenn Sie geschäftsmäßige Kontakte über soziale Netzwerke pflegen.
Websites, die rein persönlichen oder familiären Zwecken dienen sind von der Impressumspflicht befreit.
Bei regelmäßiger Onlinestellung journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten, welche zur Meinungsbildung beitragen, muss nach §55 des RstV (Rundfunkstaatsvertrages) ein Impressum geführt werden. Diese Grenze, ob die zur Verfügung gestellten Inhalte nun diesen Angaben entsprechen, ist jedoch nicht ganz klar und muss deshalb individuell definiert werden.
Notwendige Angaben in einem Impressum
Geben Sie die folgenden, auf Ihr Unternehmen zutreffenden Angaben als „Impressum“ oder „Kontakt“ auf Ihrer Webseite an und sorgen Sie dafür, dass Sie gut und einfach zu finden sind.
Am besten verwenden Sie einen Button oder Link, der auf die Daten verweist und auf jeder Unterseite zur Verfügung gestellt wird. Laut Gesetz soll das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ gehalten sein.
Stellen Sie sicher, dass alle Angaben richtig und vollständig gemacht werden, um der Kommunikation nicht im Weg zu stehen. Falls ein Fehler im Impressum auftritt, wird dies als nicht getätigte Angabe gewertet.