Artikel 31 EU-DSGVO: Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
Telefon:
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 08:00 – 17:30 Uhr