Meldestellenbeauftragter für Ihr Unternehmen

Wir unterstützen Sie als externer Meldestellenbeauftragter

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Entgegennahme von Hinweisen

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vertrauliche Fallbearbeitung

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inkl. Whistleblower-S

Einfache und effiziente Lösung: Meldestellenbeauftragter für Unternehmen und Kommunen

Sie sind auf der Suche nach einer kostengünstigen Lösung für Ihr Unternehmen oder Ihre Kommune, um das Hinweisgeberschutzgesetz zu erfüllen?

Dann haben wir die perfekte Lösung für Sie! Unser Meldestellenbeauftragter und Hinweisgebersystem ist eine unkomplizierte und effektive Möglichkeit, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt sind, wenn sie auf mögliche Verstöße hinweisen.

Mit unserem Meldestellenbeauftragten können Sie sich darauf verlassen, dass alle Hinweise diskret und professionell behandelt werden. So schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem sich Ihre Angestellten sicher fühlen und Vertrauen in das Unternehmen haben.

Warten Sie nicht länger und kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über unseren Meldestellenbeauftragten zu erfahren. Wir helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

  1. Sie beauftragen uns als Meldestellenbeauftragter mit dem Betrieb Ihrer internen Meldestelle
  2. Wir stellen Ihnen ein Hinweisgebersystem bereit und lassen Ihnen alle notwendigen Unterlagen und Richtlinien zukommen, die an Ihr Unternehmen angepasst sind. Dazu gehören auch Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz und zum Datenschutz
  3. Wir stehen bei der Bereitstellung der Whistleblower-Software in engem Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten, dem Informationssicherheitsbeauftragten und der Compliance-Abteilung
  4. Wir weisen Führungskräfte und Mitarbeiter in die Arbeit mit dem Hinweisgebersystem ein. Die Unterweisung findet online statt. 
  5. Sobald ein Hinweis eingeht, nehmen wir eine Plausibilitätsprüfung vor und bestätigen dem Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Frist den Eingang der Meldung
  6. Wir informieren Sie über den Eingang der Meldung. 
  7. Wir kommunizieren unter Wahrung von Datenschutz und Vertraulichkeit mit dems(anonymen) Hinweisgeber
  8. Wir informieren den Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Frist über das Ergebnis seiner Meldung
  9. Optional: Wir unterstützen Sie bei der Fallbearbeitung. Wenn Sie das wünschen, können Sie uns nach Eingang einer Meldung separat damit beauftragen. 

Hinweisgebersystem & Meldestellenbeauftragter - Transparente Kosten

Geeignet für

Unternehmen, die ausschließlich eine Software-Lösung suchen und die Meldestelle intern betreiben

Unternehmen mit 50 - 249
Mitarbeiter

Unternehmen mit 250 - 499
Mitarbeiter

Unternehmen ab 500 - 999
Mitarbeiter

Ihr monatlicher Preis

ab 30 €
zzgl. MwSt.

ab 50 €
zzgl. MwSt.

ab 80 €
zzgl. MwSt.

ab 135 €
zzgl. MwSt.

Einrichtung Hinweisgebersystem

300 €

300 €

300 €

300 €

Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

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Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

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Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

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optionale Leistungen

Geeignet für

Unternehmen, die ausschließlich eine Software-Lösung suchen und die Meldestelle intern betreiben

Ihr monatlicher Preis

ab 30 €
zzgl. MwSt.

Einrichtung Hinweisgebersystem

300 €

Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

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Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

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Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

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optionale Leistungen

Geeignet für

Unternehmen mit 50 - 249
Mitarbeiter

Ihr monatlicher Preis

ab 50 €
zzgl. MwSt.

Einrichtung Hinweisgebersystem

300 €

Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

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Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

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Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

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optionale Leistungen

Geeignet für

Unternehmen mit 250 - 499
Mitarbeiter

Ihr monatlicher Preis

ab 80 €
zzgl. MwSt.

Einrichtung Hinweisgebersystem

300 €

Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

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Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

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Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

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optionale Leistungen

Geeignet für

Unternehmen ab 500 - 999
Mitarbeiter

Ihr monatlicher Preis

ab 135 €
zzgl. MwSt.

Einrichtung Hinweisgebersystem

300 €

Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

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Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

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Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

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optionale Leistungen

Was ist ein Meldestellenbeauftragter?

Der Meldestellenbeauftragter ist eine Person, die gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) von Unternehmen oder öffentlichen Stellen ernannt wird, um als Ansprechpartner für Hinweisgeber zu fungieren. Der Meldestellenbeauftragte ist dafür verantwortlich, dass eingehende Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien des Unternehmens vertraulich und diskret behandelt werden.

Als Meldestellenbeauftragter hat man eine wichtige Rolle innerhalb des Unternehmens oder der öffentlichen Stelle, da man dazu beiträgt, mögliche Verstöße aufzudecken und zu verhindern.

Man muss über fundierte Kenntnisse in Bezug auf das HinSchG sowie über ein hohes Maß an Sensibilität und Diskretion verfügen.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Schutz von Hinweisgebern eine zentrale Rolle im HinSchG spielt.

Der Meldestellenbeauftragte muss daher sicherstellen, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt wird und dass keine Vergeltungsmaßnahmen gegen ihn ergriffen werden können.

Was ist ein Meldestellenbeauftragter?

Dies kann durch geeignete Maßnahmen wie die Einrichtung eines sicheren Kanals für die Übermittlung von Hinweisen oder die Implementierung von Schutzmechanismen für den Hinweisgeber erreicht werden.

Insgesamt ist der Meldestellenbeauftragte ein wichtiger Bestandteil des Hinweisgeberschutzgesetzes und trägt dazu bei, Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien zu verhindern sowie die Integrität des Unternehmens oder der öffentlichen Stelle zu wahren.

Die interne Meldestelle: Die Rolle des Meldestellenbeauftragten

Gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern sowie des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes sind die folgenden Aufgaben zu erfüllen:

Aufgaben des Meldestellenbeauftragten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz:

I. Allgemeine Aufgaben

  • Überwachung der Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Beratung und Unterstützung von Hinweisgebern
  • Schulung von Mitarbeitern zum Thema Hinweisgeberschutz

II. Konkrete Aufgaben

  • Entgegennahme von Hinweisen
  • Prüfung der Hinweise auf Relevanz und Plausibilität
  • Schutz der Identität des Hinweisgebers
  • Weiterleitung der Hinweise an die zuständige Stelle im Unternehmen
  • Überwachung der Bearbeitung der Hinweise durch das Unternehmen
  • Schutz des Hinweisgebers vor Benachteiligung oder Diskriminierung

III. Dokumentationspflichten

  • Dokumentation der erhaltenen Hinweise
  • Dokumentation der Weiterleitung der Hinweise
  • Dokumentation der Bearbeitung der Hinweise durch das Unternehmen

IV. Zusammenarbeit mit anderen Stellen

  • Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde

V. Berichtspflichten

  • Erstellung von Berichten über die Tätigkeit als Meldestellenbeauftragter
  • Bericht an die Geschäftsführung über die Anzahl und Art der erhaltenen Hinweise
  • Bericht an die zuständige Aufsichtsbehörde über die Tätigkeit als Meldestellenbeauftragter

VI. Fortbildungspflichten

  • Fortbildung zum Thema Hinweisgeberschutz
  • Fortbildung zu rechtlichen Entwicklungen im Bereich des Hinweisgeberschutzes

VII. Verantwortungsbereich

  • Verantwortung für die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes im Unternehmen
  • Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der Pflichten als Meldestellenbeauftragter

Kann die interne Meldestelle an einen externen Meldestellenbeauftragter ausgelagert werden?

Ja, die interne Meldestelle kann an einen externen Meldestellenbeauftragten ausgelagert werden. Es gibt mehrere Gründe, warum dies eine sinnvolle Entscheidung sein kann.

Zunächst einmal kann die Auslagerung der Meldestelle an einen externen Meldestellenbeauftragten dazu beitragen, dass mögliche Interessenkonflikte vermieden werden. Wenn die Meldestelle intern betrieben wird, besteht das Risiko, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zögern, Vorfälle zu melden, aus Angst vor möglichen Konsequenzen oder negativen Auswirkungen auf ihre Karriere. Ein externer Beauftragter hingegen ist unabhängig von der internen Hierarchie und kann sicherstellen, dass alle Meldungen vertraulich behandelt werden.

Darüber hinaus verfügen externe Meldestellenbeauftragte in der Regel über umfangreiches Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit Meldungen zu Compliance-Verstößen oder anderen Vorfällen.

Sie können Schulungen und Schulungsprogramme anbieten, um das Bewusstsein für die Bedeutung einer offenen Kommunikation innerhalb des Unternehmens zu schärfen.

Ein weiterer Vorteil der Auslagerung der Meldestelle an einen externen Beauftragten besteht darin, dass dadurch Ressourcen innerhalb des Unternehmens freigesetzt werden können.

Meldestellenbeauftragter

Die interne Verwaltung einer Meldestelle erfordert Zeit und Aufwand seitens des Unternehmens und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Durch die Auslagerung dieser Funktion an einen erfahrenen Dienstleister können sich Unternehmen auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und sich auf ihre Geschäftsziele konzentrieren.

Insgesamt gibt es viele gute Gründe, die interne Meldestelle an einen externen Meldestellenbeauftragten auszulagern. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Dienstleister können Unternehmen sicherstellen, dass sie über eine effektive und unabhängige Meldestelle verfügen, die dazu beiträgt, mögliche Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken.

meldestellenbeauftragter wissen

Darüber hinaus muss der Meldestellenbeauftragte über fundierte Kenntnisse des Hinweisgeberschutzgesetzes verfügen, um sicherzustellen, dass alle gemeldeten Fälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften behandelt werden.

Er oder sie sollte auch über ein Verständnis für die verschiedenen Arten von Meldungen und deren mögliche Auswirkungen auf das Unternehmen oder die Organisation verfügen.

Welche Anforderungen werden an den Meldestellenbeauftragter nach dem Hinweisgeberschutzgesetzt gestellt?

Der Meldestellenbeauftragte spielt eine entscheidende Rolle im Hinweisgeberschutzgesetz und ist somit ein wichtiger Bestandteil des Whistleblowing-Systems. Um diese Rolle ausfüllen zu können, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden.

Zunächst einmal muss der Meldestellenbeauftragte über eine hohe Integrität und Unabhängigkeit verfügen. Er oder sie darf keinerlei Interessenkonflikte haben und muss frei von jeglichem Druck sein, um die ihm anvertrauten Informationen objektiv und vertraulich behandeln zu können.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Fähigkeit des Meldestellenbeauftragten, effektiv zu kommunizieren und mit allen Beteiligten angemessen umzugehen. Dies beinhaltet insbesondere die Fähigkeit, Beschwerdeführern zuzuhören, ihre Bedenken ernst zu nehmen und ihnen zu helfen, ihre Anliegen auf angemessene Weise vorzubringen.

Schließlich ist es wichtig, dass der Meldestellenbeauftragte über eine starke Persönlichkeit verfügt und in der Lage ist, in schwierigen Situationen standhaft zu bleiben. Er oder sie sollte in der Lage sein, unabhängig zu handeln und gegebenenfalls auch Konsequenzen für das Unternehmen oder die Organisation zu ziehen.

Insgesamt müssen Meldestellenbeauftragte also über eine breite Palette von Fähigkeiten und Eigenschaften verfügen, um ihre Rolle im Hinweisgeberschutzgesetz effektiv auszufüllen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Meldungen von Whistleblowern angemessen behandelt werden und dass ein Klima des Vertrauens und der Offenheit in Unternehmen und Organisationen geschaffen wird.

Wir sind Ihre interne Meldestelle

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen und Organisationen zur Einrichtung einer internen Meldestelle / Hinweisgebersystem, über die Hinweise zu Missständen und Compliance-Verstößen eingereicht werden können.

Die interne Meldestelle muss von einem Meldestellenbeauftragten (Hinweisempfänger) betreut werden. Die beste Lösung für Unternehmen ist die Beauftragung einer externen Person als neutrale, unabhängige Partei. 

Wir unterstützen Sie als externer Meldestellenbeauftragter und helfen Ihnen so, das Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen. Wir haben für jedes Unternehmen das passende Leistungspaket. 

Interne Meldestelle vs. externe Meldestelle: wo liegt der Unterschied?

Es gibt einen klaren Unterschied zwischen einer internen und externen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Eine interne Meldestelle ist eine Einrichtung innerhalb des Unternehmens, die es Mitarbeitern ermöglicht, Verstöße gegen interne Richtlinien oder Gesetze zu melden. Die Meldungen werden dann von der internen Meldestelle bearbeitet und geprüft.

Im Gegensatz dazu ist eine externe Meldestelle eine unabhängige Institution, die außerhalb des Unternehmens angesiedelt ist und es den Mitarbeitern ermöglicht, Verstöße gegen Gesetze oder Regeln zu melden.

Die externe Meldestelle bietet somit einen zusätzlichen Schutz für Whistleblower, da sie unabhängig von dem Unternehmen agiert und keine Interessenkonflikte hat. Als Beispiel ist hier die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz zu nennen.

Es ist wichtig zu betonen, dass beide Arten von Meldestellen im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes eingerichtet wurden, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter ohne Angst vor Repressalien Verstöße melden können.

Ideological difference cuate

Beide Arten von Meldestellen, interne Meldestelle und externe Meldestelle, sind also gleichermaßen wichtig und tragen dazu bei, Korruption und andere illegale Aktivitäten aufzudecken und zu vermeiden.

Allerdings bietet eine externe Meldestelle den Vorteil einer größeren Unabhängigkeit und Neutralität. Mitarbeiter können sich sicher sein, dass ihre Meldungen ernst genommen werden und dass sie vor möglichen Konsequenzen geschützt sind. Daher kann es sinnvoll sein, eine externe Meldestelle in Anspruch zu nehmen, wenn man Bedenken hat oder sich unsicher fühlt.

Insgesamt ist es wichtig zu betonen, dass sowohl interne als auch externe Meldestellen eine wichtige Rolle im Hinweisgeberschutzgesetz spielen. Die Wahl zwischen einer internen oder externen Meldestelle hängt von den individuellen Umständen ab und sollte sorgfältig abgewogen werden.

Welche Aufgaben hat der Meldestellenbeauftragte?

Die interne Meldestelle dient als Anlaufstelle für Mitarbeiter, welche Compliance- oder Gesetzesverstöße melden möchten. Derartige Meldungen werden daraufhin verfolgt. Es sei erwähnt, dass Whistleblower bei einer Meldung auch ihre Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten umgehen können.

Vor einer Meldung muss die Meldestelle zunächst prüfen, ob die Hinweise in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. Zwar ist das HinSchG für Meldungen von Verstößen auf deutscher und EU-Ebene gleichermaßen gültig, doch gibt es auch hier Ausnahmen. Konkret bezieht sich das Hinweisgeberschutzgesetz lediglich auf Meldungen zu Verstößen in den folgenden Bereichen:

  1. Datenschutzverletzungen: unerlaubte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, Verlust oder Diebstahl von Daten, Verletzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
  2. Öffentliche Gesundheit: Schutz personenbezogener Gesundheitsdaten, Einhaltung medizinischer Standards und Vorschriften.
  3. Umweltschutz: Einhaltung von Umweltstandards und -vorschriften, Minimierung der Auswirkungen auf die Umwelt.
  4. Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Korruption: Überprüfung von Geschäftspartnern und Transaktionen zur Verhinderung illegaler Aktivitäten.
  5. Straf- und Bußgeldrecht: Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zur Vermeidung von Strafen und Geldbußen.
  6. Finanz- und Steuerrecht: Einhaltung steuerlicher Vorschriften, Offenlegung finanzieller Informationen.
  7. Lebensmittelsicherheit und Tierschutz: Einhaltung von Sicherheits- und Hygienestandards bei der Herstellung von Lebensmitteln sowie die Berücksichtigung des Wohlbefindens von Tieren.
  8. Produktsicherheit, Produktkonformität: Sicherstellung der Konformität mit den geltenden Normen und Vorschriften für Produkte sowie deren Sicherheit für den Endverbraucher.
  9. Verbraucherschutz: Schutz vor irreführender Werbung oder unsicheren Produkten sowie rechtzeitige Benachrichtigung über Rückrufe oder andere Probleme mit dem Produkt.
  10. Öffentliches Auftragswesen: Einhaltung von Vorschriften und Bestimmungen im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen und Verträgen.
  11. Verkehrsrecht: Einhaltung von Regeln und Vorschriften im Straßenverkehr sowie die Gewährleistung der Sicherheit für Kunden und Mitarbeiter bei Transport- oder Lieferdiensten.

Gründe für einen externen Meldestellenbeauftragten

Der externer Meldestellenbeauftragter ist eine unabhängige und neutrale Person, die als Ansprechpartner für Hinweisgeber fungiert und sicherstellt, dass ihre Identität und Informationen geschützt werden. Es gibt viele Vorteile eines externen Meldestellenbeauftragten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Erstens kann ein externer Meldestellenbeauftragter dazu beitragen, das Vertrauen der Mitarbeiter in das Unternehmen zu stärken. Wenn Mitarbeiter wissen, dass es eine unabhängige Stelle gibt, bei der sie Bedenken oder Missstände melden können, ohne sich Sorgen um ihre Sicherheit oder ihren Arbeitsplatz machen zu müssen, fühlen sie sich sicherer und wohler in ihrem Arbeitsumfeld.

Zweitens trägt ein externer Meldestellenbeauftragter dazu bei, die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zu fördern. Durch die Schaffung einer sicheren Umgebung für Mitarbeiter, um Bedenken oder Missstände zu melden, können Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden. Dies kann dazu beitragen, rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen zu vermeiden.

Drittens kann ein externer Meldestellenbeauftragter dazu beitragen, das Image des Unternehmens zu schützen. Wenn ein Unternehmen bekannt gibt, dass es einen unabhängigen Meldestellenbeauftragten hat und dass es ernsthaft bemüht ist, Probleme anzugehen und zu lösen, kann dies das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen stärken.

Insgesamt bietet ein externer Meldestellenbeauftragter viele Vorteile für Unternehmen. Durch die Schaffung einer sicheren Umgebung für Mitarbeiter, um Bedenken oder Missstände zu melden, können Unternehmen rechtliche Konsequenzen vermeiden, das Vertrauen der Mitarbeiter und Kunden stärken und ihr Image schützen.

  • Interessenkonflikte werden ausgeschlossen. 
  • Es sind keine personellen Kapazitäten notwendig. 
  • Der externe Meldestellenbeauftragte unterstützt Unternehmen bei der Fallbearbeitung. 

Machen Sie sich die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes einfach und profitieren Sie von unseren Leistungen als externer Meldestellenbeauftragter. 

Darum sollten Sie die interne Meldestelle von einem externen DSB betreiben lassen

  • Die Informationen, die über die interne Meldestelle weitergegeben werden, sind besonders sensibel und schützenswert. 
  • Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) bringt das Fachwissen mit, um die personenbezogenen Daten des Hinweisgebers und der beteiligten Personen DSGVO-konform zu verarbeiten. 
  • Der externe DSB kann aufgrund seines Fachwissens auch Compliance-Verstöße schnell einschätzen und Unternehmen mit seiner Erfahrung bei der weiteren Fallbearbeitung unterstützen. 

Wir unterstützen Sie nicht nur als externer Meldestellenbeauftragter, sondern auch als externer Datenschutzbeauftragter. So erfüllen Sie alle Ihre gesetzlichen Pflichten nach HinSchG und DSGVO und erhalten alle Services aus einer Hand.

FAQ Meldestellenbeauftragter