Meldestellenbeauftragter für Ihr Unternehmen

Wir unterstützen Sie als externer Meldestellenbeauftragter

✓ Entgegennahme von Hinweisen

✓ vertrauliche Fallbearbeitung

✓ inkl. Whistleblower-Software

Wir sind Ihre interne Meldestelle


Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen und Organisationen zur Einrichtung einer internen Meldestelle (Hinweisgebersystem), über die Hinweise zu Missständen und Compliance-Verstößen eingereicht werden können. Die interne Meldestelle muss von einem Meldestellenbeauftragten (Hinweisempfänger) betreut werden. Die beste Lösung für Unternehmen ist die Beauftragung einer externen Person als neutrale, unabhängige Partei. 

Wir unterstützen Sie als externer Meldestellenbeauftragter und helfen Ihnen so, das Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen. Wir haben für jedes Unternehmen das passende Leistungspaket. 

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

  • Sie beauftragen uns als Meldestellenbeauftragter mit dem Betrieb Ihrer internen Meldestelle. 
  • Wir stellen Ihnen ein digitales Hinweisgebersystem bereit und lassen Ihnen alle notwendigen Unterlagen und Richtlinien zukommen, die an Ihr Unternehmen angepasst sind. Dazu gehören auch Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz und zum Datenschutz. 
  • Wir stehen bei der Bereitstellung der Whistleblower-Software in engem Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten, dem Informationssicherheitsbeauftragten und der Compliance-Abteilung. 
  • Wir weisen Führungskräfte und Mitarbeiter in die Arbeit mit dem Hinweisgebersystem ein. Die Unterweisung findet online statt. 
  • Sobald ein Hinweis eingeht, nehmen wir eine Plausibilitätsprüfung vor und bestätigen dem Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Frist den Eingang der Meldung. 
  • Wir informieren Sie über den Eingang der Meldung. 
  • Wir kommunizieren unter Wahrung von Datenschutz und Vertraulichkeit mit dem (anonymen) Hinweisgeber. 
  • Wir informieren den Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Frist über das Ergebnis seiner Meldung. 
  • Optional: Wir unterstützen Sie bei der Fallbearbeitung. Wenn Sie das wünschen, können Sie uns nach Eingang einer Meldung separat damit beauftragen. 

Unsere Pakete für ein anonymes Hinweisgebersystem

Mitarbeiter

Monatlicher Preis Software*

Monatlicher Preis bei Übernahme der Meldestellle*

Ihr Gesamtaufwand

0 - 49

7000

2900

9900

50 - 249

8000

3900

11900

250 - 499

13500

5900

19400

500 - 999

21500

7900

29400

1.000 - 1.999

28500

13400

41900

*Jährliche Abrechnung.

Ihr Unternehmen hat mehr als 2.000 Mitarbeiter? Kein Problem, sprechen Sie uns direkt an.

Gerne übernehmen wir für Sie die,

  • Einrichtung und Konfiguration des Systems,
  • die Erstellung der Datenschutzfolgeabschätzung,
  • die Erstellung der notwendigen Information nach Art. 12 DS-GVO
    gegen eine Pauschale von 189€.

Unternehmen
50 - 249 Mitarbeiter

Preis Software
 80 
pro Monat*


Preis Meldestellenbeauftragter

39 
pro Monat*


Ihr Gesamtaufwand
 119
pro Monat*

Gerne übernehmen wir für Sie die,

  • Einrichtung und Konfiguration des Systems,
  • die Erstellung der Datenschutzfolgeabschätzung,
  • die Erstellung der notwendigen Information nach Art. 12 DS-GVO
    gegen eine Pauschale von 189€.

Unternehmen
250 - 499 Mitarbeiter

Preis Software
 135 
pro Monat*


Preis Meldestellenbeauftragter

59 
pro Monat*


Ihr Gesamtaufwand
 194
pro Monat*

Gerne übernehmen wir für Sie die,

  • Einrichtung und Konfiguration des Systems,
  • die Erstellung der Datenschutzfolgeabschätzung,
  • die Erstellung der notwendigen Information nach Art. 12 DS-GVO
    gegen eine Pauschale von 189€.

Unternehmen
500 - 999 Mitarbeiter

Preis Software
 215 
pro Monat*


Preis Meldestellenbeauftragter

79 
pro Monat*


Ihr Gesamtaufwand
 294
pro Monat*

Gerne übernehmen wir für Sie die,

  • Einrichtung und Konfiguration des Systems,
  • die Erstellung der Datenschutzfolgeabschätzung,
  • die Erstellung der notwendigen Information nach Art. 12 DS-GVO
    gegen eine Pauschale von 189€.

Unternehmen
1.000 - 1.999 Mitarbeiter

Preis Software
 258 
pro Monat*


Preis Meldestellenbeauftragter

134 
pro Monat*


Ihr Gesamtaufwand
 419
pro Monat*

Gerne übernehmen wir für Sie die,

  • Einrichtung und Konfiguration des Systems,
  • die Erstellung der Datenschutzfolgeabschätzung,
  • die Erstellung der notwendigen Information nach Art. 12 DS-GVO
    gegen eine Pauschale von 189€.

Gründe für einen externen Meldestellenbeauftragten


  • Interessenkonflikte werden ausgeschlossen. 
  • Es sind keine personellen Kapazitäten notwendig. 
  • Der externe Meldestellenbeauftragte unterstützt Unternehmen bei der Fallbearbeitung. 

Machen Sie sich die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes einfach und profitieren Sie von unseren Leistungen als externer Meldestellenbeauftragter. 

Darum sollten Sie die interne Meldestelle von einem externen DSB betreiben lassen

  • Die Informationen, die über die interne Meldestelle weitergegeben werden, sind besonders sensibel und schützenswert. 
  • Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) bringt das Fachwissen mit, um die personenbezogenen Daten des Hinweisgebers und der beteiligten Personen DSGVO-konform zu verarbeiten. 
  • Der externe DSB kann aufgrund seines Fachwissens auch Compliance-Verstöße schnell einschätzen und Unternehmen mit seiner Erfahrung bei der weiteren Fallbearbeitung unterstützen. 

Wir unterstützen Sie nicht nur als externer Meldestellenbeauftragter, sondern auch als externer Datenschutzbeauftragter. So erfüllen Sie alle Ihre gesetzlichen Pflichten nach HinSchG und DSGVO und erhalten alle Services aus einer Hand.