Meldestelleneauftragter für Ihr Unternehmen

Wir unterstützen Sie als externer Meldestellenbeauftragter

✓ Entgegennahme von Hinweisen

✓ vertrauliche Fallbearbeitung

✓ inkl. Whistleblower-Software

Muens 159

Wir sind Ihre interne Meldestelle


Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen und Organisationen zur Einrichtung einer internen Meldestelle (Hinweisgebersystem), über die Hinweise zu Missständen und Compliance-Verstößen eingereicht werden können. Die interne Meldestelle muss von einem Meldestellenbeauftragten (Hinweisempfänger) betreut werden. Die beste Lösung für Unternehmen ist die Beauftragung einer externen Person als neutrale, unabhängige Partei. 

Wir unterstützen Sie als externer Meldestellenbeauftragter und helfen Ihnen so, das Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen. Wir haben für jedes Unternehmen das passende Leistungspaket. 

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

  • Sie beauftragen uns als Meldestellenbeauftragter mit dem Betrieb Ihrer internen Meldestelle. 
  • Wir stellen Ihnen ein digitales Hinweisgebersystem bereit und lassen Ihnen alle notwendigen Unterlagen und Richtlinien zukommen, die an Ihr Unternehmen angepasst sind. Dazu gehören auch Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz und zum Datenschutz. 
  • Wir stehen bei der Bereitstellung der Whistleblower-Software in engem Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten, dem Informationssicherheitsbeauftragten und der Compliance-Abteilung. 
  • Wir weisen Führungskräfte und Mitarbeiter in die Arbeit mit dem Hinweisgebersystem ein. Die Unterweisung findet online statt. 
  • Sobald ein Hinweis eingeht, nehmen wir eine Plausibilitätsprüfung vor und bestätigen dem Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Frist den Eingang der Meldung. 
  • Wir informieren Sie über den Eingang der Meldung. 
  • Wir kommunizieren unter Wahrung von Datenschutz und Vertraulichkeit mit dem (anonymen) Hinweisgeber. 
  • Wir informieren den Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Frist über das Ergebnis seiner Meldung. 
  • Optional: Wir unterstützen Sie bei der Fallbearbeitung. Wenn Sie das wünschen, können Sie uns nach Eingang einer Meldung separat damit beauftragen. 

Unsere Pakete für ein anonymes Hinweisgebersystem


Geeignet für

Unternehmen, die ausschließlich eine Software-Lösung suchen und die Meldestelle intern betreiben

Unternehmen mit 50 - 249
Mitarbeiter

Unternehmen mit 250 - 499
Mitarbeiter

Unternehmen ab 500 - 999
Mitarbeiter

Ihr monatlicher Preis

ab 99€

119€

194€

294€

Einrichtung Hinweisgebersystem

ab 300€

ab 300€

ab 300€

ab 300€

Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des digitalen Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

Betreuung Ihres elektronischen Hinweisgeberportals 24/7

  • Erfüllung der Aufgaben als  Meldestellenbeauftragter nach §17 HinSchG
  • Entgegennahme von eingehenden Hinweisen und neutrale Bewertung nach §2 HinSchG
  • Kommunikation mit den (anonymen) Hinweisgebern und ggf. Zeugen
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang der Meldung
  • Plausibilitätsprüfung der Meldungen

optionale Leistungen

Erstellung der internen Unternehmensrichtlinie

Erstellung der DSFA sowie der notwendigen Datenschutz-dokumentation für den Betrieb der Meldestelle

Gründe für einen externen Meldestellenbeauftragten


  • Interessenkonflikte werden ausgeschlossen. 
  • Es sind keine personellen Kapazitäten notwendig. 
  • Der externe Meldestellenbeauftragte unterstützt Unternehmen bei der Fallbearbeitung. 

Machen Sie sich die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes einfach und profitieren Sie von unseren Leistungen als externer Meldestellenbeauftragter. 

Darum sollten Sie die interne Meldestelle von einem externen DSB betreiben lassen

  • Die Informationen, die über die interne Meldestelle weitergegeben werden, sind besonders sensibel und schützenswert. 
  • Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) bringt das Fachwissen mit, um die personenbezogenen Daten des Hinweisgebers und der beteiligten Personen DSGVO-konform zu verarbeiten. 
  • Der externe DSB kann aufgrund seines Fachwissens auch Compliance-Verstöße schnell einschätzen und Unternehmen mit seiner Erfahrung bei der weiteren Fallbearbeitung unterstützen. 

Wir unterstützen Sie nicht nur als externer Meldestellenbeauftragter, sondern auch als externer Datenschutzbeauftragter. So erfüllen Sie alle Ihre gesetzlichen Pflichten nach HinSchG und DSGVO und erhalten alle Services aus einer Hand.