Hinweisgeberschutz für Ihr Unternehmen

2023 tritt das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern brauchen dann ein internes Hinweisgebersystem. Sind Sie darauf schon vorbereitet?

✓ digitales Hinweisgebersystem

✓ anonym

✓ datenschutzkonform

WhistleBlower

Wir erhöhen die Compliance Ihres Unternehmens


Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer internen Meldestelle (Hinweisgebersystem). Lassen Sie sich von uns ein IT-gestütztes Hinweisgebersystem bereitstellen.

Wir übernehmen auch die Rolle als Hinweisempfänger. Sie können die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes komplett an uns auslagern und so bequem Ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen.

Alles Wissenswerte zum Hinweisgeberschutzgesetz

Wenn Ihr Unternehmen über 250 Mitarbeiter zählt, sollten Sie schnellstmöglich handeln, um Ihrer Pflicht zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes nachkommen zu können.

Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern wird die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes ab Dezember 2023 verpflichtend. Auch für kleinere Unternehmen lohnt sich daher schon jetzt die Implementierung eines Hinweisgebersystems.

Frank Muens

Unser Hinweisgebersystem für Ihre Compliance

Basierend auf der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz und dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung bieten wir Ihnen alle Leistungen rund um das Hinweisgeberschutzgesetz an.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Bereitstellung eines IT-gestützten Hinweisgebersystems
  • Entgegennahme von Hinweisen als externer Meldestellenbeauftragter
  • Beratung rund um das Verfahren und Folgemaßnahmen

Unser Leistungspaket ist individuell auf die Systeme und Prozesse in Ihrem Unternehmen abgestimmt.

Entdecken Sie unser Hinweisgebersystem

Unsere Pakete für ein anonymes Hinweisgebersystem

Mitarbeiter

Monatlicher Preis Software*

Monatlicher Preis bei Übernahme der Meldestellle*

Ihr Gesamtaufwand

0 - 49

7000

2900

9900

50 - 249

8000

3900

11900

250 - 499

13500

5900

19400

500 - 999

21500

7900

29400

1.000 - 1.999

28500

13400

41900

*Jährliche Abrechnung.

Ihr Unternehmen hat mehr als 2.000 Mitarbeiter? Kein Problem, sprechen Sie uns direkt an.

Gerne übernehmen wir für Sie die,

  • Einrichtung und Konfiguration des Systems,
  • die Erstellung der Datenschutzfolgeabschätzung,
  • die Erstellung der notwendigen Information nach Art. 12 DS-GVO
    gegen eine Pauschale von 189€.

Unternehmen
50 - 249 Mitarbeiter

Preis Software
 80 
pro Monat*


Preis Meldestellenbeauftragter

39 
pro Monat*


Ihr Gesamtaufwand
 119
pro Monat*

Gerne übernehmen wir für Sie die,

  • Einrichtung und Konfiguration des Systems,
  • die Erstellung der Datenschutzfolgeabschätzung,
  • die Erstellung der notwendigen Information nach Art. 12 DS-GVO
    gegen eine Pauschale von 189€.

Unternehmen
250 - 499 Mitarbeiter

Preis Software
 135 
pro Monat*


Preis Meldestellenbeauftragter

59 
pro Monat*


Ihr Gesamtaufwand
 194
pro Monat*

Gerne übernehmen wir für Sie die,

  • Einrichtung und Konfiguration des Systems,
  • die Erstellung der Datenschutzfolgeabschätzung,
  • die Erstellung der notwendigen Information nach Art. 12 DS-GVO
    gegen eine Pauschale von 189€.

Unternehmen
500 - 999 Mitarbeiter

Preis Software
 215 
pro Monat*


Preis Meldestellenbeauftragter

79 
pro Monat*


Ihr Gesamtaufwand
 294
pro Monat*

Gerne übernehmen wir für Sie die,

  • Einrichtung und Konfiguration des Systems,
  • die Erstellung der Datenschutzfolgeabschätzung,
  • die Erstellung der notwendigen Information nach Art. 12 DS-GVO
    gegen eine Pauschale von 189€.

Unternehmen
1.000 - 1.999 Mitarbeiter

Preis Software
 258 
pro Monat*


Preis Meldestellenbeauftragter

134 
pro Monat*


Ihr Gesamtaufwand
 419
pro Monat*

Gerne übernehmen wir für Sie die,

  • Einrichtung und Konfiguration des Systems,
  • die Erstellung der Datenschutzfolgeabschätzung,
  • die Erstellung der notwendigen Information nach Art. 12 DS-GVO
    gegen eine Pauschale von 189€.

Externer DSB als Hinweisempfänger


Viele Verstöße finden im Bereich Datenschutz statt. Um nach den gesetzlichen Regelungen der DSGVO zu handeln und personenbezogene Daten zu schützen, ist die Meldung von Verstößen im Bereich Datenschutz besonders wichtig. Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, lohnt sich die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten.

Unsere Datenschutzbeauftragten bringen die nötige Expertise und Verfügbarkeit mit, um ein effektives Datenschutzsystem im Unternehmen zu etablieren. Gleichzeitig eignet sich der externe DSB als neutrale Person auch optimal als Hinweisempfänger für Ihr Hinweisgebersystem.

Die Immerce Consulting GmbH unterstützt Sie auch als externer Datenschutzbeauftragter und Hinweisempfänger für Ihr Unternehmen. Erhalten Sie das komplette Leistungsspektrum für Hinweisgeberschutz und Datenschutz aus einer Hand.
Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten und ein Hinweisgebersystem? Wir sind für Sie da!

So funktioniert das Hinweisgebersystem


1. AUFDECKUNG VON VERSTÖßEN


Ein Mitarbeiter bemerkt Fehlverhalten und Missstände, die einen Verstoß gegen Richtlinien und Gesetze darstellen.

2. MELDUNG


Der Mitarbeiter meldet den Vorfall bei der internen oder einer externen Meldestelle. Der Hinweisgeber übermittelt relevante Informationen, Dokumente, Bilder und andere Daten, die den Verstoß belegen.

3. EINGANGSBESTÄTIGUNG


Der Hinweisgeber erhält eine Bestätigung über die erfolgreiche Meldung des Verstoßes. Diese muss nach spätestens sieben Tagen nach Einreichung der Meldung erfolgen.

4. HINWEISVERARBEITUNG


Der Hinweisempfänger prüft die Meldung und informiert die Geschäftsführung und weitere relevante Personen und/oder Abteilungen.

5. ENTSCHEIDUNG


Es folgt die Entscheidung über die Konsequenzen und Folgemaßnahmen. Die Situation kann je nach Verstoß und individueller Vereinbarung intern oder juristisch geklärt werden.

6. UPDATE


Der Hinweisgeber wird über die Ergebnisse seiner Meldung informiert. Dies hat spätestens drei Monate nach dem Eingang der Meldung zu erfolgen.

Die Meldung eines Verstoßes bleibt, wenn gewünscht und von der Meldestelle ermöglicht, vollkommen anonym. Es können auch freiwillig personenbezogene Daten hinterlegt werden.

Die Immerce Consulting GmbH richtet Ihr Hinweisgebersystem ein und betreut Sie als Ombudsmann.


Basierend auf der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz und dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung bieten wir Ihnen alle Leistungen rund um das Hinweisgeberschutzgesetz:

  • Unterstützung bei der Entwicklung eines Hinweisgeberverfahrens
  • Erarbeitung von Richtlinien zum Melde- und Verarbeitungsprozess
  • Optimierung eines bestehenden Hinweisgebersystems
  • Entgegennahme von Hinweisen
  • Beratung rund um das Verfahren und Folgemaßnahmen

Unser Leistungspaket ist individuell auf die Systeme und Prozesse in Ihrem Unternehmen abgestimmt. So bieten Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit auf die sorgenfreie Meldung etwaiger Verstöße, halten Ihre gesetzlichen Pflichten ein und können Ihr Unternehmen laufend optimieren.

Viele Verstöße finden im Bereich Datenschutz statt. Um nach den gesetzlichen Regelungen der DSGVO zu handeln und personenbezogene Daten zu schützen, ist die Meldung von Verstößen im Bereich Datenschutz besonders wichtig. Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, lohnt sich die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten. Dieser bringt die nötige Expertise und Verfügbarkeit mit, um ein effektives Datenschutzsystem im Unternehmen zu etablieren und die Einhaltung der Datenschutzregeln für alle Mitarbeiter einfacher zu machen.
Die Immerce Consulting GmbH unterstützt Sie auch als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen. Erhalten Sie das komplette Leistungsspektrum für Hinweisgeberschutz und Datenschutz aus einer Hand.

Frank Muens

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