Hinweisgeberschutz für Ihr Unternehmen
2023 tritt das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern brauchen dann ein internes Hinweisgebersystem. Sind Sie darauf schon vorbereitet?
✓ digitales Hinweisgebersystem
✓ anonym
✓ datenschutzkonform

Wir erhöhen die Compliance Ihres Unternehmens
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer internen Meldestelle (Hinweisgebersystem). Lassen Sie sich von uns ein IT-gestütztes Hinweisgebersystem bereitstellen.
Wir übernehmen auch die Rolle als Hinweisempfänger. Sie können die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes komplett an uns auslagern und so bequem Ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen.
Alles Wissenswerte zum Hinweisgeberschutzgesetz
Wenn Ihr Unternehmen über 250 Mitarbeiter zählt, sollten Sie schnellstmöglich handeln, um Ihrer Pflicht zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes nachkommen zu können.
Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern wird die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes ab Dezember 2023 verpflichtend. Auch für kleinere Unternehmen lohnt sich daher schon jetzt die Implementierung eines Hinweisgebersystems.

Unser Hinweisgebersystem für Ihre Compliance
Basierend auf der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz und dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung bieten wir Ihnen alle Leistungen rund um das Hinweisgeberschutzgesetz an.
Unsere Leistungen umfassen:
- Bereitstellung eines IT-gestützten Hinweisgebersystems
- Entgegennahme von Hinweisen als externer Meldestellenbeauftragter
- Beratung rund um das Verfahren und Folgemaßnahmen
Unser Leistungspaket ist individuell auf die Systeme und Prozesse in Ihrem Unternehmen abgestimmt.
Entdecken Sie unser Hinweisgebersystem
Externer DSB als Hinweisempfänger
Viele Verstöße finden im Bereich Datenschutz statt. Um nach den gesetzlichen Regelungen der DSGVO zu handeln und personenbezogene Daten zu schützen, ist die Meldung von Verstößen im Bereich Datenschutz besonders wichtig. Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, lohnt sich die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten.
Unsere Datenschutzbeauftragten bringen die nötige Expertise und Verfügbarkeit mit, um ein effektives Datenschutzsystem im Unternehmen zu etablieren. Gleichzeitig eignet sich der externe DSB als neutrale Person auch optimal als Hinweisempfänger für Ihr Hinweisgebersystem.
Die Immerce Consulting GmbH unterstützt Sie auch als externer Datenschutzbeauftragter und Hinweisempfänger für Ihr Unternehmen. Erhalten Sie das komplette Leistungsspektrum für Hinweisgeberschutz und Datenschutz aus einer Hand.
Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten und ein Hinweisgebersystem? Wir sind für Sie da!
So funktioniert das Hinweisgebersystem
1. AUFDECKUNG VON VERSTÖßEN
Ein Mitarbeiter bemerkt Fehlverhalten und Missstände, die einen Verstoß gegen Richtlinien und Gesetze darstellen.
2. MELDUNG
Der Mitarbeiter meldet den Vorfall bei der internen oder einer externen Meldestelle. Der Hinweisgeber übermittelt relevante Informationen, Dokumente, Bilder und andere Daten, die den Verstoß belegen.
3. EINGANGSBESTÄTIGUNG
Der Hinweisgeber erhält eine Bestätigung über die erfolgreiche Meldung des Verstoßes. Diese muss nach spätestens sieben Tagen nach Einreichung der Meldung erfolgen.
4. HINWEISVERARBEITUNG
Der Hinweisempfänger prüft die Meldung und informiert die Geschäftsführung und weitere relevante Personen und/oder Abteilungen.
5. ENTSCHEIDUNG
Es folgt die Entscheidung über die Konsequenzen und Folgemaßnahmen. Die Situation kann je nach Verstoß und individueller Vereinbarung intern oder juristisch geklärt werden.
6. UPDATE
Der Hinweisgeber wird über die Ergebnisse seiner Meldung informiert. Dies hat spätestens drei Monate nach dem Eingang der Meldung zu erfolgen.
Die Meldung eines Verstoßes bleibt, wenn gewünscht und von der Meldestelle ermöglicht, vollkommen anonym. Es können auch freiwillig personenbezogene Daten hinterlegt werden.
Die Immerce Consulting GmbH richtet Ihr Hinweisgebersystem ein und betreut Sie als Ombudsmann.
Basierend auf der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz und dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung bieten wir Ihnen alle Leistungen rund um das Hinweisgeberschutzgesetz:
- Unterstützung bei der Entwicklung eines Hinweisgeberverfahrens
- Erarbeitung von Richtlinien zum Melde- und Verarbeitungsprozess
- Optimierung eines bestehenden Hinweisgebersystems
- Entgegennahme von Hinweisen
- Beratung rund um das Verfahren und Folgemaßnahmen
Unser Leistungspaket ist individuell auf die Systeme und Prozesse in Ihrem Unternehmen abgestimmt. So bieten Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit auf die sorgenfreie Meldung etwaiger Verstöße, halten Ihre gesetzlichen Pflichten ein und können Ihr Unternehmen laufend optimieren.
Viele Verstöße finden im Bereich Datenschutz statt. Um nach den gesetzlichen Regelungen der DSGVO zu handeln und personenbezogene Daten zu schützen, ist die Meldung von Verstößen im Bereich Datenschutz besonders wichtig. Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, lohnt sich die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten. Dieser bringt die nötige Expertise und Verfügbarkeit mit, um ein effektives Datenschutzsystem im Unternehmen zu etablieren und die Einhaltung der Datenschutzregeln für alle Mitarbeiter einfacher zu machen.
Die Immerce Consulting GmbH unterstützt Sie auch als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen. Erhalten Sie das komplette Leistungsspektrum für Hinweisgeberschutz und Datenschutz aus einer Hand.

FAQ
Für wen gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Die Whistleblower-Richtlinie betrifft aktuell alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern. Ab Dezember 2023 soll die Richtlinie für den Hinweisgeberschutz auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern gelten.
Wie setzt man das Hinweisgeberschutzgesetz um?
Es muss intern eine Meldestelle eingerichtet werden, ein sogenanntes Hinweisgebersystem. Bei dieser Meldestelle sollen Meldungen und Hinweise eingehen und das Verfahren abgewickelt werden. Die Meldestelle ist von einer vollkommen neutralen Person, dem sogenannten Hinweisempfänger, zu besetzen. Daneben soll es weitere externe Meldestellen wie das Bundesamt für Justiz geben..
Welche Vorteile hat der Hinweisgeberschutz?
Ein Meldesystem zum Schutz von Hinweisgebern ist nicht nur Pflicht, sondern bringt für Ihr Unternehmen viele Vorteile mit sich:
- Ihr Unternehmen beweist Compliance mit geltenden Richtlinien
- Sie handeln nach ethischen Werten und sind somit für Kunden, Arbeitnehmer und Stakeholder vertrauenswürdiger und attraktiver
- Ihre Mitarbeiter fühlen sich sicher und zögern nicht, Bedenken und Beschwerden zu äußern
- Durch mehr Hinweise wird Verbesserungspotenzial aufgedeckt
- Ihr Unternehmen kann aktiv auf Missstände reagieren und Prozesse optimieren
- Sie vermeiden einen schlechten Ruf und Bußgelder
- Sie werden dazu verleitet, mit präventiven Maßnahmen Verstöße, Missstände und Fehlverhalten gar nicht erst entstehen zu lassen