Unser Hinweisgebersystem für IHRE INTERNE MELDESTELLE
✓ TÜV-geprüft und zertifiziert
✓ persönliche Beratung
✓ persönliche Umsetzung

In Kürze
- Ab dem 1./2. Quartal 2023 ist für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern eine interne Meldestelle (Hinweisgebersystem) verpflichtend.
- Ab 17. Dezember 2023 müssen auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitern eine interne Meldestelle vorweisen können.
- Unser Hinweisgebersystem erhöht die Compliance Ihres Unternehmens.
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Wir richten Ihnen Ihr Hinweisgebersystem schnell, einfach und unkompliziert ein.
Es kostet Sie 5 Stunden, wir übernehmen den Rest der Arbeit und dies zu einem unschlagbar fairen Preis.
Wir übernehmen die Einrichtung und Konfiguration Ihres Meldesystems.
Wir erstellen die Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA).
Wir erstellen die notwendigen Information nach Art. 12 DS-GVO.
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Unser digitales Hinweisgebersystem
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer internen Meldestelle (Hinweisgebersystem) für die Meldung von Verstößen gegen Gesetze und Richtlinien. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollte eine neutrale, unabhängige Person die interne Meldestelle besetzen.
Wir bieten Ihnen eine benutzerfreundliche Hinweisgeber-Software an und übernehmen in Ihrem Unternehmen die Rolle als neutraler Hinweisempfänger, der Meldungen von Whistleblowern vertraulich und datenschutzkonform verarbeitet.
Als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) bzw. Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) bringen wir die Expertise mit, um Ihnen ein effektives und DSGVO-konformes Hinweisgebersystem bereitzustellen.
Höchste Sicherheitsstandards - Datenschutz steht bei uns im Mittelpunkt:
- ISO 27001 Zertifizierung
- ISAE 3000 Prüfung
- ISO 27001 Server-Hosting
- Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Penetrationstest
- Ende-zu-Ende Verschlüsselung
- Entfernung von Metadaten
- Volle Zugriffskontrolle

Bei uns profitieren sie von diesen Leistungen:
- Bereitstellung eines IT-gestützten Hinweisgebersystems
- Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen als Meldestellenbeauftragter
- Umfassende Beratung rund um die Fallbearbeitung und Folgemaßnahmen
Durch unser Hinweisgebersystem ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern die anonyme Meldung von Verstößen, halten Ihre gesetzlichen Pflichten ein und verbessern die Compliance Ihres Unternehmens.
Die Immerce Consulting GmbH ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner mit geballter Kompetenz für alle Fragen rund um Hinweisgebersystem, Datenschutz und IT-Sicherheit.
Wie läuft die Zusammenarbeit Mut uns ab?
- Sie beauftragen die Immerce Consulting GmbH als externen Meldestellenbeauftragten.
- Wir richten unsere Hinweisgeber-Software in Ihrem Unternehmen ein und stellen Ihnen eine an Ihr Unternehmen angepasste Richtlinie mit allen relevanten Unterlagen zur Verfügung.
- Wir weisen Ihre Mitarbeiter in die Nutzung des Hinweisgebersystems ein.
- Wir nehmen eingehende Hinweise entgegen, prüfen diese und bestätigen den Eingang der Meldung gegenüber dem Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Fristen.
- Sie werden von uns über den Eingang der Meldung informiert.
- Wir kommunizieren zur Fallbearbeitung unter Wahrung der Anonymität mit dem Hinweisgeber.
- Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Fallbearbeitung in Kommunikation mit allen betroffenen Parteien und beraten Sie zu Folgemaßnahmen.
- Wir informieren den Hinweisgeber über den Stand und die Ergebnisse der Meldung innerhalb der gesetzlichen Fristen.
6 Gründe für unser Hinweisgebersystem
Unser digitales Hinweisgebersystem erfüllt alle wichtigen Kriterien:
- BENUTZERFREUNDLICHKEIT
Unsere Hinweisgeber-Software ist einfach und intuitiv in der Anwendung. Mit nur wenigen Klicks können Mitarbeiter eine Meldung einreichen. - DSGVO-KONFORMITÄT
Jede Meldung durch einen Whistleblower ist mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verbunden, die nach der DSGVO besonders zu schützen sind. Unser Hinweisgebersystem ist so konzipiert, dass alle personenbezogenen Daten DSGVO-konform und sicher erhoben, verarbeitet, gespeichert und gelöscht werden. Wir stellen sicher, dass die personenbezogenen Daten aus dem Hinweisgebersystem auf geschützten Servern innerhalb von Deutschland gespeichert werden. - IT-SICHERHEIT
Um zu gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten und alle weiteren Informationen rund um einen Fall jederzeit vor unbefugtem Zugriff durch Hacker-Angriffe und technische Fehler geschützt sind, führen wir bei Ihrem Hinweisgebersystem regelmäßige Sicherheits- und Penetrationstests durch. - ANONYMITÄT
Die Möglichkeit zu einer anonymen Meldung senkt für Whistleblower zusätzlich die Hemmschwelle und verringert die Angst vor negativen Konsequenzen, da ihre Identität ohne Risiko geschützt wird. Wir richten für Sie ein anonymes Hinweisgebersystem ein. Jeder kann frei zwischen einer vertraulichen Meldung (nicht anonym) und einer anonymen Meldung wählen. Den Schutz der personenbezogenen Daten stellen wir durch Datenverschlüsselung sicher. - KOMMUNIKATION
Damit nach einer Meldung die richtigen Maßnahmen ergriffen werden können, stehen wir als Hinweisempfänger mit dem anonymen Hinweisgeber für Rückfragen in Kontakt. Außerdem informieren wir den Hinweisgeber fristgerecht nach spätestens drei Monaten über den Fortschritt der Fallbearbeitung. Unser anonymes Hinweisgebersystem ermöglicht eine einfache und zuverlässige Kommunikation, bei der die Identität des Whistleblowers jederzeit geschützt bleibt. - DOKUMENTATION
Nach Art. 5 DSGVO besteht für Unternehmen eine Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten. Unser anonymes Hinweisgebersystem ermöglicht eine zentrale Speicherung und Verwaltung aller Daten und Verarbeitungsvorgänge, damit Sie Ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen können.
Whistleblower-Richtlinie: Umsetzung in Deutschland
Das Hinweisgebersystem ist eine Konsequenz aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dieser neue Gesetzesentwurf dient dem Schutz von Whistleblowern vor Konsequenzen wie Diskriminierung, Kündigung, Repressalien und finanziellen Nachteilen. Anstoß für das kommende Gesetz ist die Whistleblower-Richtlinie der EU (EU-Direktive 2019/1937), die schon bis zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht hätte umgesetzt werden müssen. Nun tritt die Hinweisgeberrichtlinie in Deutschland bald in Kraft und Unternehmen müssen schnell reagieren. Um Whistleblower zu einer Meldung zu ermutigen, müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitern ein sogenanntes Hinweisgebersystem einrichten.
Hinweisgeberschutzgesetz: Aktueller Stand
Februar 2023: Der Entwurf des Bundestags für das Hinweisgeberschutzgesetz hat vom Bundesrat nicht die nötige Mehrheit erhalten. Es folgen womöglich per Vermittlungsausschuss Kompromisslösungen für die einzelnen Bundesländer.
Oktober 2019: Die EU stellt die Whistleblower-Richtlinie vor, die bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht der EU-Länder umgesetzt werden soll.
Anfang 2021: Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums wird abgelehnt.
13. April 2022: Das Bundesjustizministerium stellt einen weiteren Referentenentwurf vor.
27. Juli 2022: Das Bundeskabinett stellt einen Regierungsentwurf vor.
29. September 2022: Der Bundestag beginnt mit der Beratung über das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz.