Externer Datenschutzbeauftragter: Warum Ihr Unternehmen ihn braucht.
Als Unternehmen stehen Sie vor einer immer komplexeren Aufgabe des Datenschutzes. Die ständig ändernden Gesetze und Vorschriften erfordern eine ständige Überwachung und Anpassung Ihrer Prozesse. Doch die Umsetzung eines umfassenden Datenschutzkonzeptes kann mühsam und zeitaufwendig sein.
Sie benötigen einen zuverlässigen Partner, der Ihnen dabei hilft, den Datenschutz effektiv umzusetzen.
Die Nichtbeachtung von Datenschutzvorschriften kann schwerwiegende Folgen haben. Datenmissbrauch oder -verlust können nicht nur finanzielle Schäden verursachen, sondern auch Ihren Ruf schädigen. Zudem drohen empfindliche Strafen bei Verstößen gegen die DSGVO.
Effiziente Kostenkontrolle mit externen Datenschutzbeauftragten
Die Immerce Consulting GmbH bietet ein monatliches Festpreis-Angebot für die Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen und der Stellung als externe Datenschutzbeauftragte an.
Mit der Immerce Consulting GmbH als Ihr externer Datenschutzbeauftragter sind Sie bestens gerüstet, die DSGVO in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Wir bieten Ihnen mit dem „Komplett-Paket“ einen professionellen Datenschutz, der individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.
Leistung |
EssentialUnternehmen ab 20 Mitarbeiter |
ProfessionalUnternehmen ab 40 Mitarbeiter |
EnterpriseUnternehmen ab 100 Mitarbeiter |
Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten | |||
Datenschutz Bestandsaufnahme | |||
Tätigkeitsbericht | |||
Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie | |||
Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall | |||
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | |||
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO | |||
Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) | |||
Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum | |||
Beratungsleistungen | |||
Preis | ab 200 € | ab 300 € | ab 450 € |
*Preis ist abhängig vom Geschäftsmodell und kann gegebenenfalls variieren.
Die unverzichtbare Rolle des Datenschutzbeauftragten nach DSGVO
Die Vorgaben, wer wann einen Datenschutzbeauftragten benötigt, richten sich nach Art. 37 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und spezifischer nach dem nationalen deutschen Bundesgesetz BDSG, in § 38 Abs. 1.
Demnach sind Sie immer dazu verpflichtet, wenn
- in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind,
- oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden,
- oder wenn in Ihrem Unternehmen Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegenpersonenbezogener Daten beschäftigt sind,
- wenn die automatisierte Verarbeitung am Computer einer (anonymisierten) Übermittlung dient.

Sobald Sie mindestens eine dieser Fragen mit Ja beantwortet haben, sind Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Im Klartext sind Sie immer dazu verpflichtet einen DSB zu haben, wenn Sie regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten verarbeiten. Gehen Sie auf Nummer sicher und wenden Sie sich an uns.
Durch Einstellung eines externen Datenschutzbeauftragten der Immerce Consulting GmbH wird Ihnen garantiert, dass Sie alle Datenschutzrechte innerhalb Ihrer Organisation einhalten.
Ernennung zum externen Datenschutzbeauftragten
Aufbau des Datenschutzkonzeptes
Aufbau der Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen
Erstellung des Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
Überprüfung der Auftragsverarbeitungsverträge von Dienstleister
Erstellung der Auftragsverarbeitungsverträge
Datenschutzberatung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat etc.
Schulungen im Bereich Datenschutz für Mitarbeiter
Externer vs. interner Datenschutzbeauftragter: Welcher passt zu Ihrem Unternehmen?
Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ist mit einem hohen Aufwand und großer Verantwortung verbunden. Dort, wo der Mitarbeiter seinen Aufgaben als interner Datenschutzbeauftragter nachkommen muss, fehlt er an anderer Stelle und kann seine Kerntätigkeit nicht mehr voll ausüben.
Ein externer Datenschutzbeauftragter schneidet im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten deutlich besser ab und ist für Unternehmen die vorteilhaftere Lösung.
Interner Datenschutzbeauftragter
- Zeit- und kostenintensiver Aufwand für die Ausbildung zum internen Datenschutzbeauftragten
- Kosten nicht planbar (Zeitaufwand, Schulungen)
- Mögliche Interessenkonflikte
- Betriebsblindheit
- geringe Erfahrung
- Einsatz personeller Ressourcen
- Kündigungsschutz
- Volle Haftung nur bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit
Externer Datenschutzbeauftragter
- Fachliche Qualifikation durch Zertifikate bereits vorhanden
- Transparente Kosten und feste Leistungspakete
- Neutralität des externen Datenschutzbeauftragten
- Objektiver Blick auf unternehmensinterne Prozesse
- Praxiserfahrung und Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen
- Kein zusätzlicher personeller und zeitlicher Aufwand
- Kein Kündigungsschutz: Die Zusammenarbeit kann auf Wunsch innerhalb der vereinbarten Fristen beendet werden
- Haftung in der Regel auch bei leichter Fahrlässigkeis durch den externen Datenschutzbeauftragten
Ein gewichtiger Pluspunkt der Einbindung eines externen Datenschutzbeauftragten liegt zudem in der Tatsache, dass dieser oftmals für mehrere Unternehmen tätig ist und folglich seine Erfahrungen aus anderen Tätigkeitsfeldern in Ihre Unternehmensstruktur einfließen lassen kann.
Somit können seine Kenntnisse und Fertigkeiten optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden und ein individuelles Datenschutzkonzept entstehen.
Maximale Sicherheit: Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Die Anforderungen an den Datenschutz haben in den letzten Jahren stark zugenommen und sind mittlerweile sehr anspruchsvoll. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen kann es daher eine Herausforderung sein, alle datenschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Eine Lösung bieten hier externe Datenschutzbeauftragte, auf die immer mehr Unternehmen zurückgreifen.
Weitere Vorteile bei der Benennung der Immerce Consulting GmbH als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen sind:
- Als externe Instanz sind wir in der Lage, eine unvoreingenommene Sicht auf die Datenschutzprozesse des Unternehmens zu gewährleisten und potenzielle Risiken und Schwachstellen zu identifizieren.
- Unsere externen Datenschutzbeauftragten bieten vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen ihre Fachkenntnisse im Bereich des Datenschutzes an und unterstützen sie dabei, die Compliance-Anforderungen einzuhalten.
- Unser Beratungsansatz richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und ist darauf ausgerichtet, Sie bei der Erreichung Ihrer Ziele zu unterstützen.
Unser externer Datenschutzbeauftragter von der Immerce Consulting GmbH agiert unabhängig und objektiv gegenüber Ihrer Geschäftsführung, Ihrem Management und Ihren Mitarbeitern.
Sie brauchen sich keine Sorgen um Schulungen oder Fortbildungen des Datenschutzbeauftragten zu machen – wir stellen sicher, dass unsere Experten stets auf dem neuesten Stand sind und kontinuierlich zertifiziert werden.
Die Immerce Consulting GmbH bietet Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter eine kosteneffiziente Lösung für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien in Ihrem Unternehmen. Durch die Zusammenarbeit mit uns als Ihren externen Experten sparen Sie nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern profitieren auch von unserem umfassenden Fachwissen und Erfahrungsschatz.
Durch unseren Einsatz als Ihr externer Datenschutzbeauftragter können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und müssen sich keine Gedanken über die Umsetzung der komplexen Datenschutzvorschriften machen.
Verantwortungsvolle Datenverarbeitung: Warum ein externer Datenschutzbeauftragter unverzichtbar ist
Im Kern besteht die Hauptaufgabe von internen und externen Datenschutzbeauftragten darin, sicherzustellen, dass die Datenschutzbestimmungen im Unternehmen eingehalten werden.
Neben diesem übergeordneten Ziel sind die Aufgaben der beiden Positionen jedoch unterschiedlich strukturiert. Insbesondere ein externer Datenschutzbeauftragter ist in verschiedenen Szenarien gefragt, wie beispielsweise:
Beratung und Unterstützung bei der Implementierung von Datenschutzmaßnahmen
Überprüfung und Analyse von Datenschutzverletzungen
Schulung von Mitarbeitern zum Thema Datenschutz
Durchführung von Risikobewertungen und -analysen
Erstellung von Datenschutzkonzepten und -richtlinien
Durchführen von Schwellwertanalysen und Datenschutzfolgeabschätzungen (DSFA)
Erstellen von Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Durch ihre vielfältigen Kompetenzen kann ein externer Datenschutzbeauftragter dazu beitragen, die Sicherheit und Integrität der personenbezogenen Daten im Unternehmen zu gewährleisten und somit das Vertrauen von Kunden und Mitarbeitern zu stärken.
Unsere Kompetenzen als externer Datenschutzbeauftragter
Mit der Immerce Consulting GmbH stehen Ihnen erfahrene Berater mit langjähriger Expertise in den Bereichen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der IT Sicherheit nach ISO 27001 zur Verfügung. Standardisierte Softwarelösungen, bei denen Sie alleine gelassen werden, finden Sie bei uns nicht vor.
Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen bei Ihren Anliegen immer zur Seite.
Die Immerce Consulting GmbH bietet Ihnen eine individuelle, externe Datenschutzberatung und die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
Wir sind für Sie da, um Sie möglichst unkompliziert in Ihrer Firma bei Angelegenheiten zu entlasten, die nicht Teil Ihrer täglichen Arbeit sein sollten.
Mit unseren externen Datenschutzbeauftragten (DSB) gehen Sie auf Nummer sicher.
Team

Frank Müns
Dipl. Wirtschaftsingenieur
Gemeinsam mit meinem Team stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um Datenschutz und IT-Sicherheit zur Seite.
- Datenschutzbeauftragter TÜV Nord
- Datenschutzauditor TÜV Rheinland
- IT Securiy Auditor TÜV Rheinland
- IT Grundschutz Praktiker Firebrand
- IT Risk Manager Bitkom
- Beauftragter nach HinSchG
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Erika Hagspiel
Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Steuerfachangestellte unterstützt Erika Hagspiel Frank Müns bei allen Kundenprojekten rund um Datenschutzfragen.
- Datenschutzbeauftragte TÜV Rheinland
- Hinweisgeberbeauftragte
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Externer Datenschutzbeauftragter für kleine Unternehmen: Unverzichtbarer Schutz vor Bußgeldern.
Kleine Unternehmen neigen oft dazu zu glauben, dass sie nicht von der DSGVO betroffen sind, solange sie nicht verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Ein solcher ist nämlich nur erforderlich, wenn das Unternehmen mindestens eine der drei Bedingungen aus Artikel 37 Absatz 1 der DSGVO erfüllt:
- Es geht hierbei um eine öffentliche Institution, abgesehen von Gerichten, welche lediglich im Rahmen ihrer juristischen Aufgaben handeln.
- Die Hauptaufgabe des Betriebs liegt in der umfassenden Verarbeitung von speziellen Informationen (gemäß Artikel 9 und 10 der Datenschutz-Grundverordnung).
- Das Hauptaugenmerk des Betriebs liegt auf dem kontinuierlichen und strukturierten Überwachen von Individuen und der Analyse ihrer Informationen.
In Deutschland ist die Benennpflicht im nichtöffentlichen Sektor durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zusätzlich zu Artikel 37 geregelt. Gemäß §39 BDSG müssen Unternehmen, in denen mehr als 20 Mitarbeiter regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Dies gilt auch für diesen Bereich.

In der Regel erfüllen nur wenige kleine Unternehmen diese Kriterien. Trotzdem sind auch sie verpflichtet, sich an die DSGVO zu halten. Ohne die Unterstützung eines sachkundigen Datenschutzbeauftragten kann dies zu einer Herausforderung werden, insbesondere in komplexen Situationen. Deshalb möchte ich Ihnen heute die grundlegenden Aspekte des Datenschutzes aufzeigen und Ihnen zeigen, wie Sie handeln können, wenn es einmal brenzlig wird.
Welche Aufgaben übernimmt die Immerce Consulting GmbH für Sie als externe Datenschutzbeauftragte?
Als externe Datenschutzbeauftragte stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um die Einhaltung der DSGVO sowie sämtlicher Spezialgesetze im Datenschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Wir unterstützen Sie bei allen Datenschutzthemen, darunter Aufbau einer Datenschutzorganisation, Auftragsverarbeitung, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Datentransfers, Marketing und Werbung.
Unser Ziel ist es, eine datenschutzkonforme Ausgestaltung der Prozesse in Ihrem Unternehmen im Umgang mit personenbezogenen Daten zu erreichen, welche auf die Zielsetzung Ihres Geschäftsmodells abgestimmt ist. Mit unserem Rundum-sorglos-Paket im Datenschutz können Sie sich auf uns verlassen.
Als externer Datenschutzbeauftragter unterliegt man zahlreichen Verpflichtungen. Dazu gehören vor allem die Erstellung eines Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, die Prüfung der AV-Verträge, die Durchführung einer Schwellwertanalyse sowie die Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung.
Bei der Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten wird zunächst ein Überblick über alle Tätigkeiten geschaffen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dadurch ist es möglich, dass Unternehmen ihrer datenschutzrechtlichen Pflicht nachkommen können.

Die Prüfung von AV-Verträgen ist ebenfalls von großer Bedeutung für den Schutz personenbezogener Daten. Der externe Datenschutzbeauftragte überprüft hierbei, ob sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und ob sie angemessen sind, um die Rechte der betroffenen Person zu schützen.
Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung durch den externen Datenschutzbeauftragten
Eine weitere wichtige Aufgabe des externen Datenschutzbeauftragten besteht in der Durchführung einer Schwellwertanalyse. Hierbei wird untersucht, ob die personenbezogenen Daten aufgrund ihrer Art und Menge den Schwellwert überschreitet, ab dem bestimmte rechtliche Anforderungen gelten.

Schließlich muss der externe Datenschutzbeauftragte auch regelmäßig eine Datenschutzfolgeabschätzung durchführen.
Bei dieser Abschätzung werden mögliche Auswirkungen auf den Schutz personengebundener Daten analysiert und bewertet.
Dadurch ist sichergestellt, dass alle Maßnahmen zum Schutz personengebundener Daten effizient durchgeführt werden können und alle relevante Gesetze eingehalten werden.
Schließlich muss der externe Datenschutzbeauftragte auch regelmäßig eine Datenschutzfolgeabschätzung durchführen. Bei dieser Abschätzung werden mögliche Auswirkungen auf den Schutz personengebundener Daten analysiert und bewertet. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Maßnahmen zum Schutz personengebundener Daten effizient durchgeführt werden können und alle relevante Gesetze eingehalten werden.
Insgesamt ist es also deutlich, dass der externe Datenschutzbeauftragte von großer Bedeutung für den Schutz Ihrer personengebundendene Datener ist und mehrere Aufgabengebiete hat: Er stellt sicher, dass Unternehmen ihrer datenschutzrechtlichen Pflicht nachkommend; prüfen AV-Verträge; leistet eine Schwellwertanalyse; und führt regelmäßig eine Datenschutzfolgeabschätzung durch.
Der externe DSB überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie die Maßnahmen des Auftragsverarbeiters oder des Verantwortlichen, die den personenbezogenen Datenschutz gewährleisten sollen. Er weist Zuständigkeiten zu und sensibilisiert die Mitarbeiter für einen DSGVO-konformen Umgang mit personenbezogenen Daten. Zudem arbeitet er mit der Aufsichtsbehörde zusammen und steht dieser als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit uns ab?
- Ihre Anfrage: Fragen Sie bei uns telefonisch oder online einen Beratungstermin an. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam mit Ihnen heraus, wie wir Ihnen am besten helfen können.
- Unser Angebot für Sie: Basierend auf Ihren Anforderungen erstellen wir für Sie ein Angebot und stimmen es mit Ihnen ab.
- Vertragsabschluss: Wir lassen Ihnen einen Vertrag zukommen, in dem alle unsere Aufgaben und Verantwortlichkeiten festgehalten sind. Dann beginnt unsere Zusammenarbeit.
- Datenschutz-Analyse: Wir starten damit, die bestehenden Prozesse rund um den Datenschutz zu analysieren, potenzielle Schwachstellen aufzudecken und Risiken einzuschätzen. Sie erhalten von uns einen umfassenden Bericht.
- Laufende Betreuung: Wir legen praxisnahe Maßnahmen für maximale DSGVO-Compliance fest und unterstützen Sie kontinuierlich bei der Umsetzung. Dabei behalten wir stets die Wirtschaftlichkeit und Ihre Unternehmensziele im Blick. Wir sind jederzeit Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um den Datenschutz.
Jährlicher Tätigkeitsbericht Datenschutzbeauftragter
Früher war es lediglich den datenschutzrechtlichen Überwachungsbehörden gemäß § 38 Abs. 1 S. 7 des alten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auferlegt, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht zu publizieren. Im Wesentlichen enthielt der Report Informationen zu den durchgeführten Kontrollen und Maßnahmen im entsprechenden Zeitraum, sowie aktuellen datenschutzrechtlichen Herausforderungen und Gesetzesänderungen.
Betriebliche Datenschutzbeauftragte, bzw. ein externer Datenschutzbeauftragter müssen mittlerweile jährlich einen Tätigkeitsbericht erstellen. Doch dieser Bericht ist keineswegs eine lästige Pflicht, sondern ein wichtiges Instrument, um der Betriebsleitung Rechenschaft über die Aktivitäten im Datenschutz abzulegen. Außerdem kann der Bericht dazu genutzt werden, um die Unternehmensleitung auf die entscheidenden datenschutzrechtlichen Themen aufmerksam zu machen.
Ein Tätigkeitsbericht ist somit ein wirksames Mittel, um für die Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung zu werben und die Sensibilität der Unternehmensleitung für das Thema Datenschutz zu erhöhen. Zudem kann das Unternehmen durch den Bericht gegenüber den Aufsichtsbehörden seine Aktivitäten und Maßnahmen im Bereich Datenschutz darlegen.
Welche Vorteile hat ein externer Datenschutzbeauftragter?
- Rechtssichere Betreuung durch einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten: Wir bringen die berufliche Qualifikation und das Fachwissen mit, um die DSGVO in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Wir schützen Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken im Bereich Datenschutz.
- Unabhängiger und neutraler Dienstleister: Mit uns als externer DSB ist gewährleistet, dass kein Interessenskonflikt besteht.
- Mehr Zeit für Ihr Unternehmen: Wir kümmern uns darum, dass Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich alle Anforderungen erfüllt. Sie können auf aufwendige Schulungen für Ihre Mitarbeiter verzichten und sparen Zeit, Geld und Nerven.
- Ansprechpartner für Schulungen: Sie streben trotzdem auch interne Datenschutzexpertise an? In diesem Fall bieten wir Ihnen auch Datenschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter.
- Rolle als Hinweisempfänger: Durch unsere neutrale Position eignen wir uns auch als Meldestellenbeauftragter Ihrer internen Meldestelle.
Für viele Unternehmen mag es auf den ersten Blick naheliegend sein, einfach einen ihrer Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten zu ernennen.
- Kompetente Betreuung durch einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten:
Da nach Art. 37 Abs. 5 der DSGVO der Datenschutzbeauftragte aufgrund seiner beruflichen Qualifikation beziehungsweise seines Fachwissens benannt wird, können Sie sich durch unseren externen DSB sicher sein, dass diese Kriterien erfüllt sind. Sie werden eine erfahrene und pflichtbewusste Fachkraft an Ihrer Seite haben, die Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken im Bereich Datenschutz schützt. - Unabhängiger und neutraler Dienstleister:
Durch unser externes Angebot ist gewährleistet, dass kein Interessenskonflikt zwischen dem DSB und den Belangen der Firmen entsteht. So stellen Sie sicher, dass eine neutrale Instanz sich der datenschutzrechtlichen Sicherheit Ihrer Organisation annimmt.
Damit eignet sich ein externer DSB auch als Hinweisempfänger eines Hinweisgebersystems.
Zudem genießt ein externer Datenschutzbeauftragter keinen gesetzlichen Kündigungsschutz, was Ihnen die Sicherheit gibt, dass selbst, wenn es Komplikationen geben würde, es keine unangenehmen Konsequenzen für Sie nach sich zieht, falls Sie sich doch lieber anderweitig orientieren möchten. - Mehr Zeit für Ihr Unternehmen:
Der externe DSB sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich alle Anforderungen erfüllt. So können Sie auf aufwendige Schulungen für Ihre Mitarbeiter verzichten und sparen Zeit, Geld und Nerven.
Sie streben trotzdem auch interne Datenschutzexpertise an? In diesem Fall bieten wir Ihnen auch datenschutzrechtliche Schulungen für Ihre Mitarbeiter.
Die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen
Die Vorgaben, wer wann einen Datenschutzbeauftragten benötigt, richten sich nach Art. 37 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und spezifischer nach dem nationalen deutschen Bundesgesetz BDSG, in § 38 Abs. 1.
Demnach sind Sie immer dazu verpflichtet, wenn
- in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
- oder wenn in Ihrem Unternehmen Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegenpersonenbezogener Daten beschäftigt sind
- oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden
- wenn die automatisierte Verarbeitung am Computer einer (anonymisierten) Übermittlung dient
Sobald Sie mindestens eine dieser Fragen mit Ja beantwortet haben, sind Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Im Klartext sind Sie immer dazu verpflichtet einen DSB zu haben, wenn Sie regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten verarbeiten. Gehen Sie auf Nummer sicher und wenden Sie sich an uns.
Durch Einstellung eines externen Datenschutzbeauftragten der Immerce Consulting GmbH wird Ihnen garantiert, dass Sie alle Datenschutzrechte innerhalb Ihrer Organisation einhalten.
FAQ zu externer Datenschutzbeauftragter
Welche Voraussetzung muss der DSB erfüllen?
In der DSGVO sind keine konkreten Voraussetzungen für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter enthalten. Dennoch muss ein DSB viele Voraussetzungen erfüllen, wenn er seine Arbeit gut machen will. Der Datenschutzbeauftragte muss für seine Tätigkeit qualifiziert sein. Dazu ist eine offizielle Ausbildung mit Zertifizierung notwendig. Auch Praxiserfahrung ist von Vorteil. Der Datenschutz ist jedoch ein komplexes Thema. Neben einer einmaligen Aus- oder Weiterbildung sind regelmäßige Schulungen notwendig. Der DSB muss sich auch selbstständig über neue Entwicklungen im Datenschutz informieren. Für einen internen DSB kann das neben seiner eigentlichen Tätigkeit im Unternehmen schnell zur Belastung werden. Ein externer DSB bringt das nötige Fachwissen, die Erfahrung und die Kapazitäten mit, um Unternehmen beim Erreichen maximaler DSGVO-Compliance zu unterstützen.
Als zertifizierte Datenschutzexperten bilden wir uns laufend weiter, damit wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Praxiserfahrung bestmöglich helfen können.
Ist der externe DSB persönlich für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich?
Für die Umsetzung der DSGVO ist immer das Unternehmen selbst und nicht der Datenschutzbeauftragte verantwortlich. Nach Art. 39 DSGVO hat der Datenschutzbeauftragte die Aufgabe, die Mitarbeiter eines Unternehmens über ihre datenschutzrechtlichen Pflichten aufzuklären und zu Maßnahmen rund um die Umsetzung der DSGVO zu beraten. Der DSB liefert konkrete, individuell auf die Prozesse des Unternehmens zugeschnittene Vorschläge für Datenschutzlösungen. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Unternehmens, diese Vorschläge anzunehmen und die Umsetzung in die Wege zu leiten. Der externe oder interne Datenschutzbeauftragte haftet bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der interne Datenschutzbeauftragte in der Regel nicht. Anders beim externen Datenschutzbeauftragten: Kommt der externe DSB seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, zum Beispiel aufgrund einer falschen Beratung, hat das Unternehmen als Auftraggeber oft Anspruch auf Schadenersatz. Aus diesem Grund ist es für Unternehmen vorteilhafter, einen externen DSB zu beauftragen.
Die Verantwortung können wir Ihnen zwar nicht nehmen – dafür aber die Last von den Schultern. Als externer DSB unterstützen wir Sie aktiv bei der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen. Im Rahmen einer ersten Datenschutzanalyse stellen wir Schwachstellen fest. Wir schlagen Ihnen basierend darauf Maßnahmen vor, um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen zu verbessern und die Compliance mit der DSGVO zu erhöhen. Wir schulen Ihre Mitarbeiter rund um den Datenschutz. Auch sonst stehen wir Ihnen beratend zur Seite, sodass Sie sich bei Fragen, Unklarheiten oder möglichen Datenschutzverstößen jederzeit an uns wenden können.