EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
FÜR IHR UNTERNEHMEN
✓ TÜV-geprüft und zertifiziert
✓ persönliche Beratung
✓ persönliche DSGVO Umsetzung
Externer Datenschutzbeauftragter
für DSGVO-konformen datenschutz in ihrem unternehmen
- Sie haben Probleme, datenschutzrechtliche Bestimmungen in Ihrem Unternehmen einzuhalten und benötigen dringend Hilfe?
- Sie haben weder Zeit noch Lust, sich mit Datenschutzfragen zu beschäftigen?
- Sie haben eine Datenschutzanzeige erhalten?
- Sie wissen nicht, wie Sie das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), erstellen sollen?
- Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung und Überprüfung der Auftragsverarbeitungsverträge, kurz AVV?
- Ihr interner Datenschutzbeauftragter hat gekündigt und Sie wollen die Dienstleistung an einen externen Datenschutzbeauftragten vergeben?

DANN SIND SIE BEI UNS GENAU RICHTIG!
Unsere TÜV-geprüften und zertifizierten Datenschutzbeauftragten sorgen wir in Ihrem Unternehmen für eine gesetzeskonforme Datenschutzorganisation.
Unsere Berater bieten Ihnen nicht nur Expertise bei der Umsetzung der Datenschutzgesetze wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sondern auch Diskretion, Professionalität und Sorgfalt.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen das „Komplett-Paket“ im Bereich der Beratung und der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben:
- Ernennung zum externen Datenschutzbeauftragten
- Aufbau des Datenschutzkonzeptes
- Aufbau der Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen
- Erstellung des Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Überprüfung der Auftragsverarbeitungsverträge von Dienstleister
- Erstellung der Auftragsverarbeitungsverträge
- Datenschutzberatung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat etc.
- Schulungen im Bereich Datenschutz für Mitarbeiter
Unsere Expertise
Mit der Immerce Consulting GmbH stehen Ihnen erfahrene Berater mit langjähriger Expertise in den Bereichen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der IT Sicherheit nach ISO 27001 zur Verfügung. Standardisierte Softwarelösungen, bei denen Sie alleine gelassen werden, finden Sie bei uns nicht vor.
Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen bei Ihren Anliegen immer zur Seite.
Die Immerce Consulting GmbH bietet Ihnen eine individuelle, externe Datenschutzberatung und die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
Wir sind für Sie da, um Sie möglichst unkompliziert in Ihrer Firma bei Angelegenheiten zu entlasten, die nicht Teil Ihrer täglichen Arbeit sein sollten.
Mit unseren externen Datenschutzbeauftragten (DSB) gehen Sie auf Nummer sicher.

Die Pflicht einen DSB zu ernennen
Die Vorgaben, wer wann einen Datenschutzbeauftragten benötigt, richten sich nach Art. 37 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und spezifischer nach dem nationalen deutschen Bundesgesetz BDSG, in § 38 Abs. 1.
Demnach sind Sie immer dazu verpflichtet, wenn
1.
in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
2.
oder wenn in Ihrem Unternehmen Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegenpersonenbezogener Daten beschäftigt sind
3.
oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden
4.
wenn die automatisierte Verarbeitung am Computer einer (anonymisierten) Übermittlung dient
Sobald Sie mindestens eine dieser Fragen mit Ja beantwortet haben, sind Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Im Klartext sind Sie immer dazu verpflichtet einen DSB zu haben, wenn Sie regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten verarbeiten. Gehen Sie auf Nummer sicher und wenden Sie sich an uns.
Durch Einstellung eines externen Datenschutzbeauftragten der Immerce Consulting GmbH wird Ihnen garantiert, dass Sie alle Datenschutzrechte innerhalb Ihrer Organisation einhalten.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
- Kompetente Betreuung durch einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten:
Da nach Art. 37 Abs. 5 der DSGVO der Datenschutzbeauftragte aufgrund seiner beruflichen Qualifikation beziehungsweise seines Fachwissens benannt wird, können Sie sich durch unseren externen DSB sicher sein, dass diese Kriterien erfüllt sind. Sie werden eine erfahrene und pflichtbewusste Fachkraft an Ihrer Seite haben, die Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken im Bereich Datenschutz schützt. - Unabhängiger und neutraler Dienstleister:
Durch unser externes Angebot ist gewährleistet, dass kein Interessenskonflikt zwischen dem DSB und den Belangen der Firmen entsteht. So stellen Sie sicher, dass eine neutrale Instanz sich der datenschutzrechtlichen Sicherheit Ihrer Organisation annimmt.
Damit eignet sich ein externer DSB auch als Hinweisempfänger eines Hinweisgebersystems.
Zudem genießt ein externer Datenschutzbeauftragter keinen gesetzlichen Kündigungsschutz, was Ihnen die Sicherheit gibt, dass selbst, wenn es Komplikationen geben würde, es keine unangenehmen Konsequenzen für Sie nach sich zieht, falls Sie sich doch lieber anderweitig orientieren möchten. - Mehr Zeit für Ihr Unternehmen:
Der externe DSB sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich alle Anforderungen erfüllt. So können Sie auf aufwendige Schulungen für Ihre Mitarbeiter verzichten und sparen Zeit, Geld und Nerven.
Sie streben trotzdem auch interne Datenschutzexpertise an? In diesem Fall bieten wir Ihnen auch datenschutzrechtliche Schulungen für Ihre Mitarbeiter.
AUFGABEN EINES EXTERNEN DSB
- Der externe Datenschutzbeauftragte ist, wie der Name schon sagt, ein vom Unternehmen ernannter externer Dienstleister, der für die Gewährleistung des betrieblichen Datenschutzes zuständig ist.
- Der Datenschutzbeauftragte hat laut Art. 39 der DSGVO die Aufgabe, den Verantwortlichen, den Auftragsverarbeiter oder den Beschäftigten über dessen gesetzliche Pflichten und Datenschutzvorschriften der Union beziehungsweise der Mitgliedsstaaten zu informieren.
- Außerdem steht er den oben angeführten Personen beratend zur Seite und beantwortet alle Fragen rund um das Thema Datenschutz.
Der externe DSB überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie die Maßnahmen des Auftragsverarbeiters oder des Verantwortlichen, die den personenbezogenen Datenschutz gewährleisten sollen. Er weist Zuständigkeiten zu und sensibilisiert die Mitarbeiter für einen DSGVO-konformen Umgang mit personenbezogenen Daten. Zudem arbeitet er mit der Aufsichtsbehörde zusammen und steht dieser als Ansprechpartner zur Verfügung.
Was sind die Aufgaben eines externen DSB?
Der externe Datenschutzbeauftragte wird von einem Unternehmen ernannt und ist für die Gewährleistung des betrieblichen Datenschutzes zuständig.
Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihrem Unternehmen beratend zur Seite, entwickeln ein Datenschutzkonzept und beantworten alle Ihre Fragen rund um das Thema Datenschutz. Wir überwachen die Einhaltung der Datenschutzvorschriften in Ihrem Unternehmen, weisen Zuständigkeiten zu und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter für einen DSGVO-konformen Umgang mit personenbezogenen Daten. Außerdem sind wir der Ansprechpartner der Aufsichtsbehörde.
Wann benötige ich einen Datenschutzbeauftragten?
Kurz gesagt: Sie sind immer dazu verpflichtet, einen DSB zu ernennen, wenn Sie regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten verarbeiten. Gehen Sie auf Nummer sicher und wenden Sie sich an uns.
Die Vorgaben, wer wann einen Datenschutzbeauftragten benötigt, richten sich nach Art. 37 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und spezifischer nach dem nationalen deutschen Bundesgesetz BDSG, in § 38 Abs. 1.
Demnach sind Sie gesetzlich zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, wenn
- in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind,
- in Ihrem Unternehmen Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen,
- personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden,
- die automatisierte Verarbeitung am Computer einer (anonymisierten) Übermittlung dient.