EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER FÜR IHR UNTERNEHMEN
Sie suchen einen persönlichen Ansprechpartner und eine persönliche Betreuung? – Wir sind gerne für Sie da!
Sie suchen einen persönlichen Ansprechpartner und eine persönliche Betreuung? – Wir sind gerne für Sie da!
✓ TÜV-geprüft und zertifiziert
✓ persönliche Beratung
✓ persönliche DSGVO Umsetzung
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Unsere TÜV-geprüften und zertifizierten Datenschutzbeauftragten sorgen neben Ihrer persönlichen Beratung auch praxisnah in Ihrem Unternehmen für eine gesetzeskonforme Datenschutzorganisation.
Unsere Berater bieten Ihnen nicht nur Expertise bei der Umsetzung der Datenschutzgesetze wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sondern auch Diskretion, Professionalität und Sorgfalt.
Wir bieten Ihnen das „Komplett-Paket“ im Bereich Beratung und Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben:
Geeignet für Handwerker und Einzelhändler mit geringem Beratungsbedarf.
ab
€20000*
pro Monat
Geeignet für Physiotherapeuten und Ärzte.
ab
€30000*
pro Monat
Geeignet für Unternehmen ab 30 Mitarbeiter.
ab
€45000*
pro Monat
Mit der Immerce GmbH stehen Ihnen erfahrene Berater mit langjähriger Expertise in den Bereichen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der IT Sicherheit nach ISO 27001 zur Verfügung.
Bei der Immerce GmbH erhalten Sie individuelle und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Datenschutzlösungen. Standardisierte Softwarelösungen, bei denen Sie alleine gelassen werden, finden Sie bei uns nicht vor.
Die Immerce Consulting bietet Ihnen eine individuelle, externe Datenschutzberatung und die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
Wir sind für Sie da, um Sie möglichst unkompliziert in Ihrer Firma bei Angelegenheiten zu entlasten, die nicht Teil Ihrer täglichen Arbeit sein sollten.
Mit unseren externen Datenschutzbeauftragten (DSB) gehen Sie auf Nummer sicher.
Der externe Datenschutzbeauftragte ist, wie der Name schon sagt, ein vom Unternehmen ernannter externer Dienstleister, der für die Gewährleistung des betrieblichen Datenschutzes zuständig ist.
Der Datenschutzbeauftragte hat laut Art. 39 der DSGVO die Aufgabe, den Verantwortlichen, den Auftragsverarbeiter oder den Beschäftigten über dessen gesetzliche Pflichten und Datenschutzvorschriften der Union beziehungsweise der Mitgliedsstaaten zu informieren. Außerdem steht er den oben angeführten Personen beratend zur Seite und beantwortet alle Fragen rund um das Thema Datenschutz.
Der externe DSB überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie die Maßnahmen des Auftragsverarbeiters oder des Verantwortlichen, die den personenbezogenen Datenschutz gewährleisten sollen. Er weist Zuständigkeiten zu und sensibilisiert die Mitarbeiter für einen DSGVO-konformen Umgang mit personenbezogenen Daten. Zudem arbeitet er mit der Aufsichtsbehörde zusammen und steht dieser als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Vorgaben, wer wann einen Datenschutzbeauftragten benötigt, richten sich nach Art. 37 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und spezifischer nach dem nationalen deutschen Bundesgesetz BDSG, in § 38 Abs. 1.
Demnach sind Sie immer dazu verpflichtet, wenn
Sobald Sie mindestens eine dieser Fragen mit Ja beantwortet haben, sind Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Im Klartext sind Sie immer dazu verpflichtet einen DSB zu haben, wenn Sie regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten verarbeiten. Gehen Sie auf Nummer sicher und wenden Sie sich an uns.
Durch Einstellung eines externen Datenschutzbeauftragten der Immerce Consulting wird Ihnen garantiert, dass Sie alle Datenschutzrechte innerhalb Ihrer Organisation einhalten.
Verpflichtung eines Datenschutzbeauftragten
Telefon:
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 08:00 - 17:30 Uhr