Notwendigkeit einer mehrsprachigen Datenschutzerklärung

Regelungen zu Datenschutzerklärungen

Die Bereitstellung einer Datenschutzerklärung ist beim Betreiben einer deutschen Webseite in der Regel immer erforderlich. Kann eine Webseite die Datenschutzerklärung nicht oder nur fehlerhaft aufweisen, drohen dem Betreiber Strafen oder eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß.

Jetzt stellt sich allerdings noch die Frage, ob die Datenschutzerklärung nur auf Deutsch verfasst oder auch mehrsprachig bereitgestellt werden muss.

Dies ist in manchen Fällen der Fall. Im folgenden Beitrag wird Ihnen erläutert, wann eine mehrsprachige Datenschutzerklärung notwendig ist.

Wann wird eine mehrsprachige Datenschutzerklärung benötigt?

Für Betreiber einer Webseite in Deutschland muss grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) halten. Diese Vorgaben besagen, dass eine Datenschutzerklärung immer dann vom Betreiber der Webseite übersetzt werden muss, wenn die Webseite in mehreren Varianten mit unterschiedlichen Sprachen existiert.

Das hat den Grund, dass der Verbraucher das Recht hat zu erfahren was für Daten erhoben werden, wer diese erhebt, was mit diesen Daten passiert und wie sie verarbeitet werden. Dies sollte ihm auf verständliche Art und Weise klargemacht werden.

Dass dieser Fall eintritt, ist nicht selten, sogar eher wahrscheinlich. Um mehr Kunden zu erreichen und auf internationaler Ebene vertreten zu sein, bieten viele Betreiber ihre Webseite in mehreren Sprachen wie zum Beispiel Englisch, Arabisch oder Spanisch an. Gerade Seiten die Themen wie Tourismus oder E-Commerce anbieten ziehen daraus einen großen Vorteil.

Aber auch die offizielle Seite der Bundesregierung wird in den unterschiedlichen Sprachen angeboten.

Doch nicht nur Unternehmen sind verpflichtet eine übersetzte Datenschutzerklärung anzubieten. Laut der für alle EU-Staaten gleichermaßen geltenden Europäischen Datenschutzverordnung müssen sogar Privatpersonen eine übersetzte aktuelle Datenschutzerklärung abgeben, wenn die jeweilige Seite mehrsprachig angeboten wird.

Das stellt viele dieser Privatpersonen vor eine Herausforderung, da sie im Gegensatz zu großen Unternehmen im Normalfall keine eigene Rechtsabteilung besitzen, die diese Aufgabe für sie übernimmt. Das verleitet leider in manchen Fällen zur Missachtung dieser Vorschrift, was, wie oben schon erwähnt Abmahnungen und Geldstrafen mit sich ziehen kann.

Wichtigkeit der Bereitstellung einer Datenschutzerklärung

Grundsätzlich wird dem Datenschutz eine enorm große Wichtigkeit zugesprochen, da er dazu da ist, die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.

Es gilt, dass jeder EU-Bürger entscheiden darfwelche personenbezogenen Daten er von sich preisgibt und was mit diesen passiert. Dieses Recht wird als Recht auf informationelle Selbstbestimmung genannt.

Diese Informationspflicht wird gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Sinne einer Datenschutzerklärung erfüllt, egal ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt. Der Nutzer muss also darüber informiert werden, wer die Daten erhält, welche Daten oder Informationen erhoben und wie diese gespeichert oder verarbeitet werden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sowohl die einsprachige als auch die mehrsprachige Datenschutzerklärung zur Einhaltung der Datensicherheit wesentlich beiträgt.

Wichtige Punkte, die bei der Übersetzung beachtet werden sollten

Übersetzer

Nahezu alle Webseiten sind den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung unterlegenAusgenommen sind nur Seiten, die ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen.

Die DSGVO greift auch, wenn keine Nutzerdaten abgefragt werden. Das liegt daran, dass schon allein beim Aufruf einer Webseite die IP-Adresse des Users übermittelt wird. Da es sich bei der IP-Adresse um eine personenbezogene Information handelt, befinden wir uns im Blickfeld der DSGVO.

Machen Sie also auf keinen Fall den Fehler zu denken, Sie verarbeiten keinerlei personenbezogene Daten. Sobald eine nicht rein familiäre oder persönliche Internetpräsenz betrieben wird, ist man betroffen, egal wie umfassend diese ist.

Wann muss eine englische Datenschutzerklärung bereitgestellt werden?

Wie oben schon erwähnt, muss eine englische Datenschutzerklärung zum einen bereitgestellt werden, wenn die Webseite nicht ausschließlich auf Deutsch, sondern auch auf Englisch angeboten wird.

Das bedeutet, dass die Webseite damit auch Englisch sprechende Kunden anspricht, die in verständlicher Art und Weise über die Art und Weise der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden sollen.

Allerdings ist auch zu beachten, welche Informationen sich im Impressum der Webseite befinden. Sind dort britische oder US-amerikanische Kontaktdaten erhalten, wie zum Beispiel eine ausländische Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, muss auch eine englischsprachige Datenschutzerklärung verfasst werden. Das Verfassen einer englischen Datenschutzerklärung wird auch dann zur Pflicht, wenn der Onlineshop Lieferungen ins englischsprachige Ausland anbietet.